Ausbildungsbetrieb werden

EIGNUNGSVORRAUSSETZUNGEN-AUSBILDUNGSBETRIEB

Auszubildende dürfen nur eingestellt und ausgebildet werden, wenn die Ausbildungsstätte nach Art und Einrichtung für eine Berufsausbildung geeignet ist und die Zahl der Auszubildenden in einem angemessenen Verhältnis zur Zahl der Fachkräfte im Betrieb steht. Die Eignung der Ausbildungsstätte ist in der Regel vorhanden, wenn dort alle in der Ausbildungsordnung vorgeschriebenen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in vollem Umfang vermittelt werden können. Inhalte, die z. B. ein kleiner Betrieb nicht abdecken kann, dürfen auch durch Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte (z. B. in überbetrieblichen Ausbildungsstätten) vermittelt werden.

EIGNUNGSVORAUSSETZUNGEN-AUSBILDUNGSPERSONAL

Der Ausbildende kann entweder selbst ausbilden oder Ausbilder bzw. Ausbilderinnen ausdrücklich damit beauftragen. Ausbilden darf aber nur derjenige, der persönlich und fachlich dazu geeignet ist.

Persönlich nicht geeignet ist, wer nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz Kinder und Jugendliche nicht beschäftigen darf, weil er z. B. innerhalb der letzten fünf Jahre wegen eines Verbrechens oder eines Sittlichkeitsdeliktes zu einer Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren verurteilt worden ist. Außerdem ist persönlich ungeeignet, wer wiederholt oder schwer gegen das Berufsbildungsgesetz oder die aufgrund dieser Gesetze erlassenen Vorschriften verstoßen hat.

Fachliche Eignung liegt vor, wenn das Ausbildungspersonal die erforderlichen beruflichen und die berufs- und arbeitspädagogischen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt, die für die Vermittlung der Ausbildungsinhalte erforderlich sind. Durch welche Ausbildungsgänge und Berufserfahrungen die erforderlichen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten nachgewiesen werden können, ist für einzelne Ausbildungsberufe unterschiedlich geregelt.

FESTSTELLUNG DER EIGNUNG

Die Industrie- und Handelskammer Siegen ist als zuständige Stelle für die Feststellung der Eignung von Ausbildungsstätte und Ausbildungspersonal zuständig. Unsere Ausbildungsberater stehen ausbildungsinteressierten Unternehmen sowohl telefonisch als auch vor Ort gerne zur Verfügung.

 

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