Ausbildungsverträge abschließen

Am Anfang einer jeden Berufsausbildung steht laut Berufsbildungsgesetz der Abschluss eines Ausbildungsvertrages. In diesem Ausbildungsvertrag werden neben dem Ausbildungsberuf nicht nur die Ausbildungszeit und die Ausbildungsvergütung, sondern auch gewisse Vertragsbedingungen schriftlich vereinbart. Zur Wirksamkeit des Ausbildungsvertrages ist die Vorlage und Registrierung bei der Industrie- und Handelskammer zwingend erforderlich.

Hierzu bieten die 16 nordrhein-westfälischen Industrie- und Handelskammern den elektronischen Ausbildungsvertrag (AVBV) mittlerweile in der überarbeiteten Version AVBV 4.6 an. AVBV 4.6 läuft gegenüber älteren AVBV Versionen sowohl mit als auch ohne installiertes Microsoft Office Paket. Außerdem wurde das Programm entsprechend dem novellierten Berufsbildungsgesetz (BBiG) angepasst und die Berufstabelle nochmals erweitert. Mit dem Programm können Sie als Ausbildungsunternehmen die Daten ihrer Auszubildenden komfortabel erfassen und Berufsausbildungsverträge ausdrucken. Die ausgedruckten Vertragsbedingungen entsprechen dabei denen der herkömmlichen Durchschreibesätze, welche natürlich auch weiterhin genutzt werden können.

Die IHK Siegen stellt allen interessierten Ausbildungsbetrieben den elektronischen Ausbildungsvertrag kostenlos zur Verfügung. AVBV 4.6 kann über den unten angefügten Downloadlink bezogen werden.

Download

Sie erhalten eine .zip Datei, die Sie mit jedem gängigen Packprogramm öffnen können. Anschließend starten sie die Installation von AVBV durch einen Doppelklick auf die Datei Setup.exe.

Der Elektronische Ausbildungsvertrag 4.6 für Windows XP:

Der Elektronische Ausbildungsvertrag 4.6 für andere Windows-Versionen:

Ausbildungsvertrag als PDF zum Ausfüllen am Bildschirm.

       

    WICHTIGE INFORMATIONEN ZUM ELEKTRONISCHEN AUSBILDUNGSVERTRAG

    Um Ihnen die Anfertigung von Ausbildungsverträgen zu erleichtern, haben wir im nachfolgenden Dokument alle wichtigen Punkte des Ausbildungsvertrages für Sie zusammengefasst.

     

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