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Das Duale Studium
Die Fachbereiche Maschinentechnik, Elektrotechnik und Wirtschaftsinformatik der Universität Siegen bieten wissenschaftliche Studiengänge an, die eng mit betrieblichen Arbeits- und Ausbildungsphasen verzahnt sind. Zum Wintersemester 2009/2010 ging zusätzlich erstmals der Studiengang Informatik in dualer Form an den Start. Die Studiengänge haben eine Regelstudienzeit von sieben Semestern und werden mit dem "Bachelor of Science (B.Sc.)" abgeschlossen.
Die Studierenden stehen von Studienbeginn an in einem Beschäftigungsverhältnis mit einem Unternehmen. Parallel zum theoretischen Studium an der Universität durchlaufen sie in den vorlesungsfreien Zeiten Arbeits- und Ausbildungsphasen in den Betrieben. Die Dualität von betrieblicher Arbeit und wissenschaftlichem Studium stellt die unmittelbare Praxisnähe dieser Studiengänge sicher.
In das zum WS 2010/2011 gestartete duale Studium Bauingenieurwesen wird zusätzlich eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf aus dem Baubereich integriert. Innerhalb von ca. 4 Jahren werden somit zwei Abschlüsse erworben.
Duale Studienmöglichkeiten finden sich außerhalb der technischen Studiengänge vermehrt auch im Bereich der Wirtschaftswissenschaften. Einen ersten Überblick über in den Kreisen Siegen-Wittgenstein und Olpe häufiger genutzte Studienmöglichkeiten gibt die Informationsbroschüre „Dual studieren – Der direkte Weg zum Ziel“.
Studienmöglichkeiten für Berufstätige oder Auszubildende bieten in Siegen insbesondere auch die Hochschule für Oekonomie & Management (FOM – Bereich Wirtschaft) und die Hessische Berufsakademie (Ingenieurwesen).
Studienpläne und Konzepte
Vertragsmuster
- Fördervereinbarung/Arbeitsvertrag für praxisintegrierte duale Studiengänge an der Universität Siegen (M,E,W,I)
- Fördervereinbarung/Arbeitsvertrag für praxisintegrierte duale Studiengänge an der Universität Siegen (Elektrotechnik)
- Fördervereinbarung/Arbeitsvertrag für praxisintegrierte duale Studiengänge an der Universität Siegen (Informatik)
- Merkblatt zur Vereinbarung von Rückzahlungsklauseln
