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Neue Prüfungsstruktur im Beruf „Kaufmann/-frau im Einzelhandel“
Erstmals wurde in einem kaufmännischen Ausbildungsberuf die gestreckte Abschlussprüfung eingeführt. Die Auszubildenden müssen zukünftig ihre Abschlussprüfung in zwei Teilen zu unterschiedlichen Terminen ablegen. Die neue Prüfungsstruktur löst die klassische Form der Zwischen- und Abschlussprüfung ab. Die Zwischenprüfung entfällt, an ihre Stelle tritt Teil 1 der Abschlussprüfung mit den schriftlichen Prüfungsbereichen Verkauf und Marketing, Warenwirtschaft und Rechnungswesen sowie Wirtschafts- und Sozialkunde. Diese Ergebnisse gehen mit 35% in das Gesamtergebnis ein. Teil 2 der Abschlussprüfung besteht aus dem schriftlichen Prüfungsbereich Geschäftsprozesse im Einzelhandel und dem mündlichen Prüfungsbereich Fallbezogenes Fachgespräch, dieser Teil wird mit 65% gewichtet.
Teil 1 der Abschlussprüfung findet zum Ende des zweiten Ausbildungsjahres, Teil 2 zum Ende der Ausbildungszeit statt. Teil 1 der Abschlussprüfung kann nicht eigenständig wiederholt werden. Der Gesetzgeber wollte damit klarstellen, dass es sich bei Teil 1 und Teil 2 der Abschlussprüfung um eine Gesamtprüfung handelt, die lediglich zeitlich getrennt ist.
