Maschinen- und Anlagenführer

Seit August 2004 bereichert ein neuer, schlanker Ausbildungsberuf die Unternehmen der produzierenden Industrie: der Maschinen- und Anlagenführer schließt als zweijähriger Beruf die Lücke zwischen Einrichtung, Produktion und Instandhaltung an Produktionsanlagen und Maschinen der Metall- und Druckbranche, der Textil- sowie der Lebensmittelindustrie.

Immer dann, wenn eine Produktionsmaschine fachgerecht bedient und gewartet werden muss, sei es im Rahmen einer Umrüstung oder einer vorbeugenden Wartung und Inspektion, tritt der Maschinen- und Anlagenführer in Aktion: er kennt die Anlagen und weiß, wie er die Maschine einstellen und pflegen muss. Die fachgerechte Bedienung und Umrüstung sind für ihn ebenso kein Fremdwort wie die Fehlerdiagnose und Fehlerbehebung.

Maschinen- und Anlagenführer überwachen weiterhin den Materialfluss, erkennen und beseitigen Störungen in ihrem Arbeitsbereich und sind mit den VDE-Bestimmungen und Unfallverhütungsvorschriften über das Arbeiten an elektrischen Anlagen im Arbeitsgebiet vertraut. Sie können Werkzeuge, Maschinen und Geräte instand setzen lassen sowie deren Gesamtfunktion prüfen.

ABSCHLUSSPRÜFUNG

Die Ausbildungsverordnung sieht vor das der Prüfling im praktischen Teil der Abschlussprüfung in höchstens sieben Stunden bis zu zwei praktische Aufgaben durchführen soll.

Hierfür kommen insbesondere in Betracht:

1.Einrichten, in Betrieb nehmen und Bedienen einer Maschine oder Anlage,

2.Umrüsten, in Betrieb nehmen und Bedienen einer Maschine oder Anlage oder

3.Durchführen einer vorbeugenden Instandsetzung einschließlich der Inbetriebnahme.


Dabei soll der Prüfling zeigen, dass er Arbeitsabläufe planen, Werkzeuge, Betriebs- und Hilfsstoffe festlegen, Messungen durchführen, technische Unterlagen nutzen, Prozesse steuern, Qualitätsprüfungen, Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit sowie zum Umweltschutz durchführen kann.

Die geplante Aufgabenstellung der praktischen Aufgabe ist vor Ihrer Durchführung dem Prüfungsausschuss zur Genehmigung vorzulegen. In der folgenden Auflistung finden Sie hierzu ein blanko pdf. - Projektantrag sowie ein Musterbeispiel eines Projektantrags.

Fristen, Termine und Zeiträume für die Durchführung der praktischen Aufgabe haben wir für Sie im folgenden Terminplan zusammengefasst.

 

IHK Siegen
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Telefon 02 71 / 33 02 - 0
Telefax 02 71 / 33 02 - 400
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