Neugeordnete Metall- und Elektroberufe

Mit der Neuordnung der industriellen Metall- und Elektroberufe in den Jahren 2003 und 2004 wurden die Ausbildungsinhalte und Prüfungsstrukturen von rund elf Berufen grundsätzlich verändert. Als zentrales Thema steht hierbei sowohl im Ausbildungsablauf als auch in den späteren Prüfungen die “Prozesskompetenz“ des Auszubildenden im Fordergrund.

Aus Fachrichtungen werden Einsatzgebiete

Durch die Veränderung der Ausbildungsinhalte wurden auch die ehemaligen Fachrichtungen wie beispielsweise “Betriebstechnik, Automatendrehtechnik oder Metall- und Schiffbautechnik“ überarbeitet. Einige Fachrichtungen wurden zusammengefasst, andere getrennt und manche ganz neu geschaffen.  Die neue Ausbildungsordnung nennt diese nun Einsatzgebiete. Eine Gegenüberstellung der neuen Einsatzgebiete und den alten Fachrichtungen finden Sie hier.

Einführung der “gestreckten Abschlussprüfung“

Im Bereich der Prüfungen wurde erstmalig die “gestreckte Abschlussprüfung“ mit einem so genannten “Variantenmodell“ eingeführt. Hierbei wird die in der Mitte des zweiten Ausbildungsjahres stattfindende Zwischenprüfung durch den ersten Teil der Abschlussprüfung ersetzt. Der zweite Teil der Abschlussprüfung wird zum Ende der Ausbildung durchgeführt und ersetzt die herkömmliche Abschlussprüfung. Das Gesamtergebnis der Abschlussprüfung wird aus beiden Teilen gebildet. Hierbei ist die Abschlussprüfung Teil I mit 40%, die Abschlussprüfung Teil II mit 60% zu gewichten. Die Zwischenprüfung gewinnt somit enorm an Bedeutung.

VARIANTENMODELL

Innerhalb der praktischen Abschlussprüfung Teil II kann der Ausbildungsbetrieb zwischen zwei gleichwertigen Prüfungsvarianten wählen.

VARIANTE 1: BETRIEBLICHER AUFTRAG (BA)

In Variante 1 führt der Auszubildende einen so genannten “betrieblichen Auftrag“ nach Vorgabe des Ausbildungsbetriebs durch. Dieser Auftrag ist in der Regel auf höchsten 18 Stunden Bearbeitungszeit begrenzt und ist nach Abschluss mit “praxisbezogenen Unterlagen“ zu dokumentieren. Auf Grundlage der “praxisbezogenen Unterlagen“ führt der Prüfungsausschuss dann ein 30-minütiges Fachgespräch mit dem Auszubildenden. Laut Ausbildungsordnung ist der “betriebliche Auftrag“ vor seine Durchführung dem Prüfungsausschuss in Form eines Projektantrages zur Genehmigung vorzulegen. 

VARIANTE 2: PRAKTISCHE AUFGABE (PAL)

Bei Variante 2 handelt es sich um eine überregional erstellte Prüfungsaufgabe (PAL) mit begleitendem Fachgespräch ähnlich der Abschlussprüfung Teil I. Der Auszubildende muss hier in einer Vorgabezeit von bis zu sechs Stunden eine “praktische Aufgabe“ fertigen, montieren und / oder installieren und darüber ein begleitendes Fachgespräch von maximal zwanzig Minuten führen.

PRÜFUNGSERGEBNISSE ONLINE BERECHNEN

Um Ihnen die Frage, ob und wie Ihre Auszubildender die gestreckte Abschlussprüfung bestanden hat zu erleichtern, bietet Ihnen die Industrie- und Handelskammer Siegen die Möglichkeit, fiktive Prüfungsergebnisse online zu berechnen. Durch Eingabe bisheriger Leistungen Ihres Auszubildenden in den IHK-Prüfungsrechner erhalten Sie entsprechend der Verordnung über die Berufsausbildung der industriellen Metall- und Elektroberufe das mögliche Gesamtergebnis der gestreckten Abschlussprüfung.

 

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