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Nichtraucherschutz in NRW
Am 1. Januar 2008 ist das Nichtraucherschutzgesetz Nordrhein-Westfalen in Kraft getreten. Damit gilt in vielen Bereichen des öffentlichen Lebens ein konsequentes Rauchverbot. Besonderes Anliegen des Gesetzgebers ist es, den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor den Gefahren des Passivrauchens zu verbessern. Wichtig ist es dem Gesetzgeber auch, dass vor allem in Gesundheitseinrichtungen klare Regelungen bestehen.
Für ihre Mitgliedsunternehmen hält die IHK Siegen folgende Broschüren des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW vor:
- "Nichtraucherschutzgesetz NRW - Informationen für die Gastronomie" sowie
- "Nichtraucherschutz in Nordrhein-Westfalen - Gesetz zum Schutz von Nichtraucherinnen und Nichtrauchern"
Diese können kostenlos angefordert werden.
Weitere Informationen zum Thema unter http://www.nichtraucherschutz.nrw.de/
