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Stichprobenrotation bei Handels- und Gastgewerbestatistiken

Stichprobenrotation bei Handels- und Gastgewerbestatistiken: Ziehung neuer Unternehmen und Ablösung des bestehenden Berichtskreises

Das Statistische Bundesamt hat im Einvernehmen mit den statistischen Ämtern der Länder die Methodik der Stichprobenziehung bei den Handels- und Gastgewerbestatistiken zu einer jährlichen Stichprobenrotation weiterentwickelt. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Langtext sowie den Anlagen.

Sowohl die Jahres- als auch die Monatserhebung im Handel und Gastgewerbe sind von den Neuerungen betroffen. Zukünftig wird jährlich ein Teil der berichtspflichtigen Unternehmen durch andere Unternehmen ersetzt. In den Jahren 2009 (rückwirkend) bis einschl. 2011 wird jeweils ein Drittel des bestehenden Berichtskreises ausgetauscht und ab 2012 jährlich ein Sechstel.

Mit der Einführung der Stichprobenrotation wird die Teilnahmedauer an den Erhebungen für die Mehrzahl der Unternehmen auf sechs Jahre gekürzt und dadurch die Belastung der betroffenen Unternehmen reduziert.

Die statistischen Ämter des Bundes und der Länder ziehen erstmals in diesen Tagen eine Stichprobe für die Handels- und Gastgewerbestatistiken nach dem neuen Konzept und werden die neu ausgewählten Unternehmen in den darauffolgenden Monaten auf die Teilnahme an den Erhebungen vorbereiten. Alle statistischen Ämter werden den Befragten die automatisierte Übernahme von Daten aus dem Rechnungswesen (eSTATISTIK.core) und Internetfragebogen als belastungsarme Wege der Datenübermittlung anbieten.

Im Sommer dieses Jahres werden die neuen Unternehmen rund ein Drittel der Unternehmen des bestehenden Berichtskreises ablösen. Die abzulösenden Unternehmen werden nach dem Zufallsprinzip ausgewählt.

 

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