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Versicherungsvermittlerrecht

Am 22. Mai 2007 ist ein Gesetz in Kraft getreten, das die Vermittlung von Versicherungen zum erlaubnispflichtigen Gewerbe macht. Die IHK registriert und erteilt auf Antrag die Erlaubnis.

Darüber hinaus müssen sich alle selbstständigen Vermittler in ein Online-Register eintragen lassen, das von jedermann eingesehen werden kann. Für Gewerbetreibende, die bereits vor dem 1. Januar 2007 Versicherungen vermittelt haben, gilt eine Übergangsregelung, d.h. sie müssen bis zum 1. Januar 2009 das Erlaubnis- und Registrierungsverfahren durchlaufen haben.

Ansonsten gilt: Wer neu tätig werden möchte, muss vor Aufnahme seiner Tätigkeit die Erlaubnis und Registrierung beantragen und seine Berufsqualifikation nachweisen.

Eine Berufshaftpflichtversicherung muss jedoch jeder gewerblich tätige Versicherungsvermittler ab dem 22. Mai 2007 nachweisen können.

Die gewerbliche Vermittlung ohne Erlaubnis stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.

 

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