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Antragsformulare

Ab dem 22. Mai 2007 benötigen Versicherungsvermittler und Versicherungsberater grundsätzlich eine gewerberechtliche Erlaubnis, die von der zuständigen Industrie- und Handelskammer erteilt wird. Außerdem sind alle Versicherungsvermittler und Versicherungsberater verpflichtet, sich in ein von den Industrie- und Handelskammern geführtes bundesweites Versicherungsvermittlerregister eintragen zu lassen.

Die Anträge für die Erlaubnis bzw. für die Erlaubnisbefreiung sowie Registrierung stehen zum Download für Sie bereit.

Die Checkliste zum Erwerb der Erlaubnis soll bei den praktischen Fragen rund um die einzureichenden Dokumente helfen. Wenn beim Ausfüllen der Anträge Fragen auftauchen, wenden Sie sich bitte an unsere Ansprechpartner.

Anträge für Unternehmen

Für produktakzessorische Vermittler- BaFin Spartenindex

Um die Art der vermittelten Versicherungen im Antrag anzugeben, steht Ihnen dieses Spartenverzeichnis der BaFin zur Verfügung.

Sonstiges

 

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