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Berufshaftpflichtversicherung

Ab dem 22. Mai 2007 müssen alle gewerblich tätigen Versicherungsvermittler eine Berufshaftpflichtversicherung besitzen.

Bitte achten Sie darauf, eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen, die den Anforderungen der §§ 8 bis 10 VersVermV in der endgültigen Fassung vom 11. Mai 2007 genügt.

Entsprechend benötigen Sie im Erlaubnis-/Erlaubnisbefreiungsverfahren eine aktuelle Bescheinigung, die nach dem 22. Mai 2007 ausgestellt worden sein muss. Es sei denn, das Versicherungsunternehmen hat der IHK-Organisation eine Erklärung abgegeben, dass sämtliche zuvor ausgestellten Versicherungsnachweise den aktuellen Anforderungen der §§ 8 bis 10 VersVermV entsprechen, insbesondere die Nachhaftung unbeschränkt gilt.

 

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