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Vermittlertätigkeit in einem anderen EU-Staat
Ziel der neuen Regelungen ist die Förderung des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs und die Stärkung des Verbraucherschutzes. Im Ergebnis kann nun jeder Versicherungsvermittler, der in einem EU-Land registriert ist, in allen anderen Mitgliedstaaten der EU/EWR seine Dienste anbieten. Gleichzeitig ist gewährleistet, dass alle Versicherungsvermittler ungeachtet ihres Herkunftslandes vergleichbare persönliche und fachliche Anforderungen erfüllen.
Was ist bei der Vermittlertätigkeit in einem anderen EU-Staat zu beachten?
Alle Länder, in denen der Vermittler tätig werden will, müssen im Register eintragen sein. Ist ein Land, in dem der Vermittler tätig werden will, noch nicht eingetragen, so muss es im Register nachgetragen werden. Die IHK ist berechtigt, an andere zuständige EU-Stellen auch nicht öffentlich zugängliche Daten weiterzugeben.
Das entsprechende Formular "Mitteilung über Tätigkeit in einem anderen EU-Mitgliedsstaat" bitte hier abrufen.
