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BMWi startet bundesweite Innovationsgutscheine für kleine Unternehmen
Am 7. Mai 2010 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) eine Initiative zur Verbesserung der Innovationsfähigkeit von kleineren Unternehmen gestartet. Diese wird über sog. BMWi-Innovationsgutscheine umgesetzt. Mit diesen Gutscheinen können 50 Prozent der betrieblichen Ausgaben für externe Beratungsleistungen durch vom BMWi autorisierte Beratungsunternehmen abgedeckt werden.
Die Förderung erfolgt ohne thematische Einschränkung auf bestimmte Technologien, Produkte oder Branchen in drei Leistungsstufen:
- Stufe 1: Machbarkeitsstudie oder Technologieaudit: Hier sind maximal 10 Beratertage förderfähig. Dies entspricht bei einem Gutscheinwert von 4.000 €.
- Stufe 2: Realisierungskonzept: Hier sind maximal 25 Beratertage förderfähig. Dies entspricht bei einem Gutscheinwert von 10.000 €.
- Stufe 3: Projektmanagement: Hier sind maximal 20 Beratertage förderfähig. Dies entspricht bei einem Gutscheinwert von 8.000 €.
Für einen Beratertag sind somit Ausgaben bis zu 800 € förderfähig. Ein kleines Unternehmen kann in einem Kalenderjahr höchstens fünf BMWi-Innovationsgutscheine in Anspruch nehmen, die einem Förderwert von maximal 20.000 Euro entsprechen.
Begünstigte Unternehmen sind Betriebe mit weniger als 50 Mitarbeitern (bis zum 31.12.2010 weniger 100 Mitarbeiter).
Erhältlich sind die Gutscheine bei den von den Landesregierungen benannten regionalen Kontaktstellen (hierunter sind auch einige IHKs) und den autorisierten Beratungsunternehmen.
Eine Auflistung der Berater und der Kontaktstellen soll in den nächsten Tagen unter www.inno-beratung.de. einsehbar sein.
