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Eco-Design: Gesetz über Umsetzung verabschiedet
Das Energiebetriebene-Produkt-Gesetz soll dazu dienen, die in absehbarer Zeit vorliegenden EU-Mindeststandards nach der Eco-Design-Richtlinie in deutsches Recht zu überführen. Es wurde jetzt im Wesentlichen unverändert von Bundestag und Bundesrat verabschiedet. Das EBPG flankiert die Umsetzung der produktbezogenen Anforderungen nach der Richtlinie 2005/32/EG über Eco Design. Es regelt im Einklang mit der Richtlinie das Inverkehrbringen von einschlägigen Produkten und die Verwendung der CE-Kennzeichnung. Beauftragte Stelle für Zwecke des Eco Design wird das Bundesamt für Materialprüfung. Beigefügt sind der Gesetzentwurf der Bundesregierung sowie die kleinen, vom Bundestag vorgenommenen redaktionellen Änderungen. Das Gesetz wird in Kürze im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden.
