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Der neue Energieausweis
Die Bundesregierung hat mit dem Beschluss vom 25.04.2007 die Eckpunkte für den neuen Energieausweis für Bestandsgebäude festgelegt. Danach wird die neue Energieeinsparverordnung (EnEV) am 1. Januar 2008 in Kraft treten. Alle Gebäude mit bis zu vier Wohneinheiten, die vor 1978 gebaut wurden, müssen bei Verkauf oder Neuvermietung einen Energieausweis vorlegen. Ausnahmen bilden dabei Gebäude, die in der Zwischenzeit mindestens auf den Stand der ersten Wärmeschutzverordnung saniert worden sind. Bis Ende 2007 gilt für alle Hausbesitzer die Wahl zwischen Energieausweis nach Energiebedarf oder Energieverbrauch. Alle Ausweise, die in der Übergangszeit ausgestellt werden, haben eine zehnjährige Gültigkeit.
Die Deutsche Energie-Agentur (dena) hat eine Seite zum Gebäudeenergiepass im Internet eingerichtet: www.gebaeudeenergiepass.de. Dort finden Sie neben zahlreichen Informationen eine Datenbank über Energiepass-Aussteller.
