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Novellierung der Energieeinsparverordnung (EnEV)
Mit der Novellierung der Energieeinsparverordnung (EnEV) wird die europäische Richtlinie "Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden" vollständig umgesetzt - bislang fehlen insbesondere Regelungen zu Energieausweisen für den Gebäudebestand.
Nach der neuen Energieeinsparverordnung sind Eigentümer und Vermieter verpflichtet, im Falle des Verkaufs oder der Vermietung Kauf- und Mietinteressenten einen Energieausweis zugänglich zu machen. Eigentümer und Vermieter von Wohngebäuden mit mehr als vier Wohneinheiten können dabei wählen, ob sie den Energieausweis auf der Grundlage des errechneten Energiebedarfs oder des tatsächlichen Energieverbrauchs einsetzen. Das Gleiche gilt für Wohngebäude mit bis zu vier Wohnungen, die entsprechend dem Standard der 1977 erlassenen Wärmeschutzverordnung errichtet oder später auf diesen Standard gebracht wurden.
Nur für Wohngebäude aus der Zeit vor der Wärmeschutzverordnung von 1977, die dieses Qualitätsniveau nicht erreichen, soll ab dem 1. Januar 2008 der Bedarfsausweis verbindlich gemacht werden. Übergangsweise soll die Wahlfreiheit zwischen Energieausweisen auf Bedarfs- und auf Verbrauchsgrundlage vor dem 1. Januar 2008 uneingeschränkt gelten.
Um unnötige Kosten zu vermeiden, wird zur Erstellung der Ausweise eine kostenaufwändige Begehung des Gebäudes durch einen Experten nicht vorgeschrieben. Vielmehr kann der Eigentümer dem Experten Angaben und Nachweise zum Gebäude zur Verfügung stellen.
Im Rahmen des CO2-Gebäudesanierungsprogramms der Bundesregierung sollen Energiebedarfsausweise bei umfassenden Sanierungsmaßnahmen als unbürokratischer Nachweis genutzt werden.
Die Bundesregierung hat die neue EnEV am 25.04.2007 beschlossen. Der Bundesrat muss der Verordnung jedoch noch zustimmen.
