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REACH: Kandidatenliste erneut erweitert!
Die europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat am 15. Dezember 2010 die Aufnahme von acht weiteren besonders besorgniserregenden Stoffen (engl. substances of very high concern = SVHC) auf die Kandidatenliste bekannt gegeben. Die Aufnahme wurde einstimmig vom Ausschuss der Mitgliedstaaten beschlossen. Die Pressemitteilung der ECHA finden Sie unter diesem Link.
Durch die Ergänzung umfasst die Kandidatenliste aktuell 46 Stoffe. Die komplette Liste können Sie ebenfalls auf der Homepage der ECHA einsehen und herunterladen.
Auf Grundlage von Art. 33 der REACH-Verordnung ergeben sich für Lieferanten von Erzeugnissen Kommunikationspflichten, wenn in einem Erzeugnis ein Stoff von der Kandidatenliste in einer Konzentration größer 0,1 Gewichtsprozent enthalten ist.
Für alle Stoffe, die auf der Kandidatenliste geführt werden, sieht die REACH-Verordnung eine Überprüfung vor, ob diese Stoffe auch dem Zulassungsverfahren unterworfen und in Anhang XIV aufgenommen werden.
