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7. EU-Forschungsrahmenprogramm
Mit der Bekanntgabe der ersten Aufrufe zur Einreichung von Projektvorschlägen am 22. Dezember 2006 hat die Europäische Kommission das 7. Forschungsrahmenprogramm (RP) der Europäischen Union (EU) gestartet. Im Zeitraum von 2007 bis 2013 stehen somit insgesamt 50,5 Milliarden Euro Forschungsgelder für die europäische Forschung zur Verfügung. Davon sind insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) Fördermittel in Höhe von 6,1 Milliarden Euro vorgesehen.
Damit sich die KMU auch stärker am RP7 beteiligen, sind von den EU-Institutionen zudem vereinfachte Regelungen für die Teilnahme erarbeitet sowie eine höhere Finanzierung und eine Erhöhung der Zuschussquote beschlossen worden. Für die einzureichenden Projektvorschläge ist zu berücksichtigen, dass diese sich genau auf die entsprechenden Arbeitsprogramme beziehen müssen. Diese stellen die einzelnen Themen der Ausschreibung ausführlicher dar und informieren darüber hinaus, für welches Thema welches Förderinstrument gilt.
Von großer Bedeutung für die Antragstellung ist ferner der Leitfaden für Antragsteller genannt „Guide for Proposers“. Dieser Leitfaden erläutert die Bedingungen zur Antragsstellung, informiert Sie darüber, wie der Antrag aufgebaut sein soll, und benennt die Einreichmodalitäten. Für jedes Instrument gibt es einen entsprechenden Guide for Proposers.
Die offiziellen Ausschreibungen werden seit Januar 2007 im Amtsblatt der EU veröffentlicht.
