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Abfallnachweisverfahren
Elektronisches Abfallnachweisverfahren (eANV)
Die üblichen sechsfachen Abfallbegleitscheine gehören bald der Vergangenheit an. Grundlage dafür bildet das am 1. Februar 2007 in Kraft getretene “Gesetz zur Vereinfachung der abfallrechtlichen Überwachung”, das die Nachweispflichten bei der Abfallentsorgung von Unternehmen effizienter und kostengünstiger gestalten soll. Ziel ist die Einführung der elektronischen Nachweis- und Registerführung. So werden alle papiergebundenen Formulare durch elektronische Formulare ersetzt. Im Rahmen des elektronischen Abfallnachweisverfahrens müssen Entsorgungsnachweise und Abfallbegleitscheine elektronisch signiert werden. Dies gilt für Abfallentsorger ab 01.04.2010 und für Abfallbeförderer und Abfallerzeuger ab 01.02.2011. Letztere müssen sich jedoch schon bis 01.04.2010 bei der Zentralen Koordinierungsstelle der Länder (ZKS-Abfall) registrieren lassen.
