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Hersteller-Rücknahme / Entsorgung von Elektro-Altgeräten

Seit dem 24.03.2006 müssen die Hersteller und Importeure von Elektro- und Elektronikgeräten von circa 1.500 kommunalen Übergabestellen auf eigene Kosten Elektro-Altgeräte zurücknehmen und entsorgen.

Ab diesem Zeitpunkt treten noch weitere Verpflichtungen nach dem neuen Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) in Kraft:

  1. Wer Elektronikgeräte per Fernkommunikation direkt an private Nutzer in andere EU-Staaten vertreibt, muss ab diesem Zeitpunkt bei der Stiftung "Elektro-Altgeräte Register" mit diesen registriert sein, diese kennzeichnen und hierfür monatliche Mengen an EAR melden. Das EAR meldet diese Daten bei Bedarf an eine vergleichbare Stelle des EU-Mitgliedstaates weiter; weitere Verpflichtungen ergeben sich aus den nationalen Bestimmungen des Importlandes.
  2. Für rund 10.000 Hersteller und Importeure entsteht ab diesem Zeitpunkt die anspruchsvolle logistische und finanzielle Herausforderung, auf EAR-Anforderung von den ca. 1.500 angemeldeten kommunalen Übergabestellen Elektro-Altgeräte zurückzunehmen und zu entsorgen. Dies wird in aller Regel durch die Beauftragung von Dritten, das heißt privaten Entsorgern, erfolgen.

Alle ab diesem Zeitpunkt neu verkauften Elektrogeräte müssen das Symbol der durchgestrichenen Abfalltonne tragen, da die Verbraucher Elektro-Altgeräte nicht mehr im normalen Hausmüll entsorgen dürfen; hierfür erfolgt eine kommunale Getrenntsammlung.

Ebenfalls ab diesem Zeitpunkt müssen - verantwortlich und finanziert durch die Hersteller mit Beauftragung der Entsorger - die Altgeräte behandelt und entsorgt werden; dazu ist der im ElektroG vorgegebene Mengenstromnachweis (Rücknahme, Verwertung) einzuhalten.

Beispielhaft und ohne Anspruch auf Vollständigkeit sind Dienstleistungsunternehmen und Entsorgungsunternehmen sowie -systeme im unten stehenden Link aufgeführt, die ein verpflichteter Hersteller direkt kontaktieren kann:

Weitere Infos zum ElektroG und seine Folgen gibt es unter:

 

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