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LAGA-Beschlüss vom 29./30.10.2008

Eine Sondersitzung des LAGA-Ausschusses für Produktverantwortung (APV) hat am 29./30.10.08 über eine Fülle von Detailregelungen bei der Umsetzung der 5. VerpackV-Novelle entschieden. Auf der LAGA-Homepage (www.laga-online.de) Rubrik „Newsletter“ wurden die beigefügten Beschlüsse aufgeführt, die als Orientierung für den jeweiligen Landesvollzug gelten – im Übrigen unter dem Vorbehalt der Zustimmung der LAGA-Vollversammlung und der Umweltministerkonferenz (UMK) stehen.
Danach wurde u. a. mehrheitlich entschieden, dass Verpackungsmaterial, das dem Transport von Waren dient und beim privaten Endverbraucher anfällt (insbesondere Versandpakete von Internet- und Versandhandel - einschließlich Direktvertrieb), als eine Verkaufsverpackung nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 VerpackV, aber nicht als Serviceverpackung nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 VerpackV einzustufen ist.
Damit sind diese Vertreiber Erstinverkehrbringer ohne die gesetzliche Möglichkeit, die Lizenzierungspflicht bei dualen Systemen und gegebenenfalls die VE-Hinterlegungspflicht auf ihre wirtschaftlichen Vorstufen (Großhandel, Hersteller) zu verlagern.

 

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