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EMAS in Rechts- und Verwaltungsvorschriften

Das freiwillige Umweltmanagementsystem nach der europäischen EMAS-Verordnung, auch als Öko-Audit bekannt, ist seit mittlerweile fast 15 Jahren in vielen deutschen Firmen etablierter Umweltstandard mit dem Ziel einer ständigen Verbesserung der Umweltleistung. Der immer wieder geäußerte Wunsch der EMAS-Unternehmen, zu wissen, welche Vorteile eine Beteiligung an EMAS mit sich bringen kann, wurde jetzt in einer Liste umgesetzt.

Der Umweltgutachterausschuss (UGA) hat eine Übersicht mit gesetzlichen Redelungen der EU, des Bundes und der Länder erstellt, die Bezug au EMAS nehmen. Danach können sich für EMAS-Betriebe überwachungsrechtliche Erleichterungen oder aber auch Verwaltungserleichterungen ergeben. Der Nachweis eines Umweltmanagementsystems kann auch Vorteile in einigen Vergabeverfahren bringen. Grund dafür ist, dass der Auftraggeber die Teilnahme an einem Umweltmanagementsystem für die Ausschreibung und die Vergabe von Leistungen voraussetzen kann.

Die nachfolgende Übersicht soll regelmäßig fortgeschrieben und aktualisiert werden. In der Übersicht sind alle Formate mit aktiven Links ausgestattet, die den schnellen Weg zur Information ebnen.

Die Übersichtsliste finden Sie hier

 

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