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Umweltschadensgesetz
Die EU-Umwelthaftungsrichtlinie gilt seit April 2007. Sie orientiert sich strikt am Verursacherprinzip und wurde mit dem Umweltschadensgesetz (USchadG) in deutsches Recht umgesetzt. Ziel ist die Vermeidung und Sanierung von Schäden an Wasser, Boden und Natur, die durch den Betrieb von Anlagen, durch abfallwirtschaftliche Tätigkeiten, durch den Umgang mit Gefahrstoffen oder durch den Einsatz von gentechnisch veränderten Organismen entstehen. Sind für diese Schäden, die nach dem 30. April entstanden sind, Emissionen eines Unternehmens verantwortlich, kann die Behörde nicht nur die gefährliche Tätigkeit einstellen lassen, sondern - und das ist neu - auch die Herstellung des Ausgangszustandes verlangen.
