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Vorträge zur Veranstaltung "Das neue Umweltschadensgesetz"
"Das neue Umweltschadensgesetz – Haftung ohne Grenzen?"
am 18. Dezember 2007 in der IHK Siegen
Das neue Umweltschadensgesetz ist am 14. November 2007 in Kraft getreten. Hierdurch wird die Haftung bei Umweltschäden deutlich verschärft.
Während Betriebe bisher nur dann Schadensersatz leisten mussten, wenn durch Umweltverschmutzungen fremde Rechtsgüter verletzt wurden, können sie nun grundsätzlich für Schäden an Flora, Fauna, Böden und Gewässern haftbar gemacht und zur Sanierung verpflichtet werden. Dies ist für alle Unternehmen ein nur schwer zu kalkulierendes Risiko.
Kompliziert wird die neue Gesetzesmaterie auch dadurch, dass die bisher für die Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden bestehenden Vorschriften weiter gelten und zusätzliche Pflichten (Informations-, Gefahrenabwehr-, Sanierungspflichten) von den Verantwortlichen in den Unternehmen zu beachten sind.
Wie können Unternehmer ihr persönliches Risikopotenzial und das betriebliche Ökoschadens-Potenzial abschätzen? Welche Maßnahmen können zur Risikovorsorge getroffen werden? Wie ändert sich die Versicherbarkeit von Umweltschäden? Die drei Industrie- und Handelskammern in Südwestfalen (Arnsberg, Hagen und Siegen) informierten in der kostenlosen Veranstaltung.
Programm
15:00 Uhr
Begrüßung
Dipl.-Phys. Roger Schmidt, IHK Siegen
15:05 Uhr
"Das neue Umweltschadensgesetz – ein rechtlicher Überblick"
Dr. Henning Lustermann M.A.,
Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Essen
16:00 Uhr
"Schäden an der biologischen Vielfalt."
Was kommt auf die Unternehmen zu?
Dipl.-Geologe Martin Wischott,
AXA Versicherung AG, Köln
17:00 Uhr
"Versicherbarkeit von Umweltschäden – neue Anforderungen an Anbieter und Kunden"
Jörg Sons, AXA Versicherung AG, Köln
17:40 Uhr
"Risikovorsorge betreiben - Umweltschäden vermeiden"
Dipl.-Physiker Roger Schmidt, IHK Siegen
18:20 Uhr
Diskussion und Fragen
Ende der Veranstaltung: ca. 18:40 Uhr
