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Carnet ATA-Versicherungsentgelt ab August erhöht

Die Euler Hermes Kreditversicherungs-AG wird für das Carnet ATA-Verfahren die Gebühren der Bürgschaftsversicherung zum August 2011 anheben, und zwar stufenweise um Beträge von 5 Euro bis maximal 100 Euro. Ab dem 1. August beträgt die Mindestgebühr für von den Industrie- und Handelskammern ausgegebenen Carnets demnach 35 Euro. Die letzte Gebührenveränderung datiert vom April 2008. Damals stieg die Gebühr um den einheitlichen Betrag von 5 Euro.

 

Die Gebühren der IHK Hannover für die Bearbeitung des Zollpassierscheinheftes sind von dieser Gebührenveränderung nicht betroffen. Sie bleiben bis auf weiteres auf dem Stand vom September 2003 (Gebühr für IHK-Mitglieder 30 Euro und für Nicht-IHK-Mitglieder 40 Euro – inkl. der Gebühr für die ICC in Paris).

Die Kosten für den Verkauf der Carnet-Vordrucke sind von dieser Gebührenerhöhung vorerst ebenfalls nicht betroffen. Abgesehen von dem Vordruck Carnet CPD (gilt nur für Taiwan) im Jahr 2005 sind die Vordruckkosten seit der Euro-Umstellung zu Beginn des Jahres 2002 konstant geblieben.

Die Industrie- und Handelskammern (IHK) in Deutschland geben jährlich ca. 30.000 Zollpassierscheinhefte (Carnet ATA) aus, mit denen eine leichtere Abwicklung bei der vorübergehenden Ein- und Ausfuhr von Berufsausrüstung, Warenmustern und Messegütern in bestimmten Ländern außerhalb der EU stattfindet.

 

Nach der IHK-Bestätigung dieser "Warenreisepässe" muss an die IHK ein Versicherungsentgelt gezahlt werden, das für die bürgende Rückversicherungsgesellschaft (Euler Hermes Kreditversicherungs-AG in Hamburg) bestimmt ist. Das Versicherungsentgelt orientiert sich an dem Gesamtwarenwert der im Carnet aufgelisteten Produkte und betrug bisher mindestens 30 Euro.

 

 

 

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