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Erwerbs- und Lieferschwellen in den EU-Mitgliedstaaten

Im Zusammenhang mit der so genannten Versandhandelsregelung (Versendung beziehungsweise Beförderung der Gegenstände durch den Lieferanten an nicht steuerpflichtige Abnehmer) haben die EU-Mitgliedstaaten Liefer- und Erwerbsschwellen festgelegt.

Die Lieferschwelle legt den Warenwert abzüglich des Steuerbetrags (Entgelt) fest, bis zu dem Versendungs- und Beförderungslieferungen an Abnehmer ohne Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) des betreffenden Mitgliedstaates mit der Steuer des Abgangslandes abgerechnet werden können. Wird dieser Wert überschritten, hat der Lieferant sich im Bestimmungsland umsatzsteuerlich zu registrieren und mit der Steuer dieses Landes abzurechnen.

Die Erwerbsschwelle gilt für Abnehmer ohne USt-IdNr., die nur steuerfreie Umsätze ohne Vorsteuerabzugsrecht ausführen, Kleinunternehmer, Land- und Forstwirte sowie nicht unternehmerisch tätige juristische Personen. Diese Unternehmen können bis zu dem angegebenen Betrag jährlich Warenbezüge aus dem Gemeinschaftsgebiet bewirken, ohne für Zwecke des Erwerbs steuerpflichtig zu werden.

Wird der betreffende Wert überschritten, erhalten sie auf Antrag eine USt-IdNr., haben die Erwerbsteuer an ihr zuständiges Finanzamt abzuführen und können demzufolge bei Verwendung der USt-IdNr. steuerfrei beliefert werden.

Derzeit gelten folgende Liefer- und Erwerbsschwellen:

Mitgliedstaat

Lieferschwelle **

Erwerbsschwelle **

Belgien

35.000,00 Euro

11.200,00 Euro

Bulgarien

70.000,00 BGN

20.000,00 BGN

Dänemark

280.000,00 DKK

80.000,00 DKK

Deutschland

100.000,00 Euro

12.500,00 Euro

Estland

35.151 Euro

10.226,00 Euro

Finnland

35.000,00 Euro

10.000.00 Euro

Frankreich

100.000,00 Euro

10.000,00 Euro

Griechenland

35.000,00 Euro

10.000,00 Euro

Irland

35.000,00 Euro

41.000,00 Euro

Italien

100.000,00 Euro

10.000,00Euro

Lettland

24.000,00 LVL

7.000,00 LVL

Litauen

125.000,00 LTL

35.000,00 LTL

Luxemburg

100.000,00 Euro

10.000,00 Euro

Malta

35.000,00 Euro

10.000,00 Euro

Niederlande

100.000,00 Euro

10.000,00 Euro

Österreich

35.000,00 Euro

11.000,00 Euro

Polen

160.000,00 PLN

50.000,00 PLN

Portugal

35.000,00 Euro

10.000,00Euro

Rumänien

118.000,00 RON

34.000,00 RON

Schweden

320.000,00 SEK

90.000,00 SEK

Slowakei

35.000,00 Euro

13.941,45 Euro

Slowenien

35.000,00 Euro

10.000,00 Euro

Spanien

35.000,00 Euro

10.000,00 Euro

Tschechien

1.140.000,00 CZK

326.000,00 CZK

Ungarn

8.800.000,00 HUF

2.500.000,00 HUF

Vereinigtes Königreich

70.000,00 GBP

70.000,00 GBP

Zypern

35.000,00 Euro

10.251,00 Euro

 

**) Quelle: nicht amtliche Veröffentlichung der EU-Kommission, Stand März 2011

 

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