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Elektronisches Ursprungszeugnis
Exportaufträge schneller ausführen – mit dem elektronischen Ursprungszeugnis
Ursprungszeugnisse dienen als Nachweis über den Ursprung (Herkunft) von Waren. Sie sind öffentliche Urkunden im Sinne des Beurkundungsgesetzes und haben damit Beweischarakter gegenüber jedermann.
Die Industrie- und Handelskammer Siegen bietet seit dem 01.01.2008 ihren Unternehmen das "elektronische Ursprungszeugnis" an. Dabei kann das für den Export wichtige Dokument durch den Einsatz der digitalen Signatur online beantragt werden.
Ihre Vorteile
- deutlich kürzere Bearbeitungszeiten für Exportaufträge
- Kostenersparnis, da keine Portokosten, Fahrzeugsbetriebskosten und Lohnkosten für fahrenden Mitarbeiter oder Boten anfallen
- auch Handelsrechnungen können elektronisch bescheinigt werden
Und so funktioniert es
Der Antrag auf Ausstellung eines Ursprungszeugnisses und die Antwort der Industrie- und Handelskammer, gegebenenfalls auch weitere Rückfragen und Rückantworten, werden am Computer bearbeitet und digital signiert, also elektronisch verschlüsselt, versendet.
Bei der Anwendung des elektronischen Ursprungszeugnisses (UZ) können die Unternehmen zwischen zwei Stufen wählen: Gemeinsam ist die elektronische Übermittlung des UZ-Antrages vom Unternehmen an die IHK, Unterschiede bestehen beim Ausdrucken des Ursprungszeugnisses.
Stufe 1: Ausdruck in der IHK
Mit der Bewilligung des Ursprungszeugnisses durch die IHK erhält das Unternehmen automatisch eine Nachricht über die positive Entscheidung. In der ersten Stufe druckt die IHK das Ursprungszeugnis auf dem vorgeschriebenen Formularpapier aus und sendet es je nach Absprache entweder auf dem Postweg zu oder das Unternehmen holt es ab.
Stufe 2: Ausdruck im Unternehmen
Bei der zweiten Stufe wird an das Unternehmen zusätzlich zur Bewilligung eine weitere Information gesendet, welche die Daten für den Druck des Ursprungszeugnisses enthält, verbunden mit einer Druckfreigabe im Unternehmen. Das Ursprungszeugnis wird also nicht in der IHK, sondern im Unternehmen ausgedruckt. Zu diesem Zweck erhält zuvor das Unternehmen gegen Quittung eine abgezählte Anzahl Ursprungszeugnisformulare. Diese Vordrucke sind bereits durch die IHK vorbehandelt, sodass sie nach dem Ausdruck im Unternehmen unmittelbar für den Export verwendet werden können. Gegenüber der IHK rechnet das Unternehmen monatlich die verwendeten Ursprungszeugnisformulare ab.
Sollten Sie sich für das elektronische Ursprungszeugnis interessieren und noch weitere Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte an Manuela Haase, Tel. 0271 3302-154, E-Mail manuela.haase@siegen.ihk.de
