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JobCard - IHK bittet Unternehmen um Einschätzung
Die JobCard soll Unternehmen von der Ausstellung von Bescheinigungen entlasten. Konservative Schätzungen ergeben ein jährliches Entlastungspotenzial von 150-200 Mio. Euro. Alle Arbeitnehmer sollen eine JobCard erhalten – bei Kostenübernahme durch die Wirtschaft (jährlich etwa 150 Mio. Euro). Mitte Juli 2005 plant das BMWA die Vorlage eines Referentenentwurfs. Wir bitten die Unternehmen um ihre Einschätzung.
- Ziel des JobCard-Verfahrens ist die Entlastung der Arbeitgeber von der Ausstellung papierbezogener Bescheinigungen.Unternehmen sind z. B. verpflichtet, Arbeitnehmern eine Arbeitsbescheinigung im Kündigungsfall oder für den Erziehungsgeldantrag auszustellen.
- Alle Erwerbstätigen werden per Gesetz verpflichtet, sich zum JobCard-Verfahren anzumelden.Auf der JobCard sind keine Daten gespeichert. Vielmehr ist die JobCard eine Signaturkarte mit einem qualifizierten Zertifikat. Eine solche qualifizierte elektronische Signatur entspricht einer manuellen Unterschrift. Das JobCard-Verfahren erlaubt einer leistungsgewährenden Behörde, wie z. B. der Arbeitsagentur, die für die Berechnung von Arbeitslosengeld erforderlichen Daten bei einer zentralen Speicherstelle abzurufen. Die Unternehmen müssten demnach dafür keine Bescheinigungen mehr ausstellen. Auch Archivierungspflichten würden wegfallen.
- Die JobCard ist Teil der so genannten eCard-Strategie der Bundesregierung. Die eCard-Strategie sieht die Einführung einer elektronischen Gesundheitskarte und eines digitalen Personalausweises vor. Beide Karten sollen so ausgestattet sein, dass sie auf Wunsch der nutzenden Personen auch für qualifizierte Signaturen zu verwenden sind. Dies bedeutet, dass entsprechende Chip-Karten für das JobCard-Verfahren dann bereits zur Verfügung stehen. Bei den Kosten für die JobCard geht es ausschließlich um das qualifizierte Zertifikat.
- Die Wirtschaft soll – in den ersten fünf Jahren – die Kosten für die JobCard übernehmen.Das BMWA rechnet mit jährlichen Kosten von maximal 5 Euro pro JobCard. Damit ergibt sich bei etwa 30 Mio. Beschäftigten in der Wirtschaft ein Kostenvolumen von 150 Mio. Euro. Auch geringfügig Beschäftige („Mini-Jobs“) – außer in privaten Haushalten – sind in das JobCard-Verfahren einbezogen. Nach Auffassung des Bundesministeriums des Innern sprechen verfassungsrechtliche Gründe dagegen, den Arbeitnehmern die Kosten für die JobCard zu übertragen. Sobald es zusätzliche private Nutzungsmöglichkeiten für die JobCard gibt (z. B. Karten für Online-Banking, Warenbestellung via Internet), würde die Kostentragung durch die Arbeitgeber wieder entfallen. Die Kostentragung kann durch Tarifvertrag auch abweichend geregelt werden.
- Eine Rechtsverordnung soll die von den Arbeitgebern zu übernehmenden Kosten pro JobCard regeln. Diese Verordnung soll gleichzeitig zum Referentenentwurf Mitte Juli 2005 vorgelegt werden. Die Kosten sollen entsprechend der Preisentwicklung für qualifizierte Signaturkarten angepasst werden.
- Eine vom BMWA in Auftrag gegebene wissenschaftliche Untersuchung beziffert das Entlastungspotenzial für 13 Bescheinigungen mit 150 bis 200 Mio. Euro im Jahr. Da für viele Bescheinigungen keine genauen Angaben zur Ausstellungshäufigkeit vorliegen, wurde konservativ geschätzt. Insgesamt erfasst das Gesetzesvorhaben 18 Bescheinigungen. Das Entlastungspotenzial könnte also höher liegen. Weitere Bürokratieentlastungen ergeben sich aus der Modernisierung von Verwaltungsabläufen. Zu kritisieren ist jedoch, dass die Entlastungswirkungen nur auf Basis einer Untersuchung in 15 Unternehmen ermittelt wurden.
- Das BMWA plant, den Gesetzentwurf im Oktober 2005 in den Bundestag einzubringen.Geplant ist das Inkrafttreten des Gesetzes zum 1. Januar 2007. Ab 1. Januar 2008 ist dann jeder Arbeitnehmer verpflichtet, sich zum JobCard-Verfahren anzumelden. Das Gesetz ist zustimmungspflichtig. Nach Auskunft des BMWA befürwortet jedoch z. B. Bayern die JobCard. Das BMWA rechnet damit, dass das Projekt auch im Falle eines etwaigen Regierungswechsels im September 2005 fortgesetzt wird.
