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Elektronisches Abfallnachweisverfahren
Ab dem 1. April 2010 soll der Nachweis über Transport und Entsorgung gefährlicher Abfälle ausschließlich über das Internet erfolgen.
Die bisher üblichen, dicken sechsfachen Begleitscheine gehören dann der Vergangenheit an. Alle papiergebundenen Formulare werden durch elektronische Formulare abgelöst, und spätestens ab dem 1. Februar 2011 werden alle handschriftlichen Unterschriften durch die qualifizierte elektronische Signatur ersetzt. Dies erfolgt auf Grundlage des bereits am 1. Februar 2007 in Kraft getretenen Gesetzes zur Vereinfachung der abfallrechtlichen Überwachung. Die soll den Nachweispflichtigen ermöglichen, die Abfallentsorgung effizienter und kostengünstiger zu gestalten.
Seit dem 1. Februar 2007 ist die Teilnahme am elektronischen Abfallnachweisverfahren (eANV) möglich. Ab dem 1. April 2010 wird die eANV dann zur Pflicht; bis dahin bedarf es der behördlichen Zustimmung im Einzelfall. Bis zum 1. Februar 2011 kann auf die qualifizierte elektronische Signatur verzichtet werden, wenn ein handschriftlich unterzeichneter Quittungsbeleg aus dem System erstellt und während des Transportes mitgeführt wird. Der Entsorger hat allerdings den elektronischen Begleitschein vor Übersendung an seine Behörde elektronisch zu signieren. Ab dem 1. Februar 2011 müssen auch Erzeuger und Beförderer die qualifizierte elektronische Signatur verwenden.
Das elektronische Nachweisverfahren soll den Unternehmen Vorteile bieten. Doch zuvor sind die Voraussetzungen des eANV in den Betrieben zu schaffen, um eine reibungs- und problemlose Umstellung zu garantieren. So müssen passende Software-Lösungen sowie die notwendige Hardware beschafft und die betrieblichen Abläufe angepasst werden.
