


IHK Siegen
Koblenzer Straße 121
57072 Siegen
Telefon 02 71 / 33 02 - 0
Telefax 02 71 / 33 02 - 400
E-Mail: si@siegen.ihk.de
Geschäftszeiten:
Mo. - Do. von 7.30-16.30 Uhr
Fr. von 7.30-15.30 Uhr
Geschäftsstelle Olpe
Seminarstr. 36
57462 Olpe
Telefon 0 27 61 / 94 45 - 0
Telefax 0 27 61 / 94 45 - 40
E-Mail: oe@siegen.ihk.de
IHK anrufen
Ansprechpartner
Rudolf König gen. Kersting
Telefon: 0271/3302-320
Telefax: 0271/3302-44321
rudolf.koenig@siegen.ihk.de
Service
- Agentur-Kompass
- Daten
- Demografie-Rechner
- Downloads
- Duales Studium
- Ehrenurkunden
- Elektronische Signatur
- Energieberaterbroschüre
- Förderprogramme
- Formularserver NRW
- Gewerbeflächen
- Gründungswerkstatt
Nordrhein-Westfalen - Handelsregistermeldungen
- IHK-Galerie
- IHK-Infos
- Lehrstellen
- Mietpreisspiegel
- Mobilitätsberatung
- Öffentliches Auftragswesen
- Sachverständigenverzeichnis
- Vereinbarkeit Familie / Beruf
- Wirtschaftsreport im Überblick
Links
- bbz der IHK Siegen
- Haus der Berufsvorbereitung
- Arbeitgeberverbände
- Außenwirtschaftsportal
- Automotive Südwestfalen
- Berufsmesse Olpe
- Enterprise Europe Network
- IHK-Lehrstellenbörse
- Industrie- & Handelsclub Südwestfalen e.V.
- Marketing Club Siegen
- Netzwerk Maschinenbau Südwestfalen
- Netzwerk Mittelstand
- NRW-EU-Ziel-2-Förderung (EFRE)
- RENEX
- Route 57
- Startercenter NRW
- Südwestfalen Regionale 2013
- Südwestfälische Akademie für den Mittelstand
- Tecnopedia der IHKs
- Verkehrsverband Westfalen
- Wirtschaftsjunioren Südwestf.
Online-Meldung zur Künstlersozialkasse möglich
Die Künstlersozialkasse bietet seit Kurzem abgabepflichtigen Unternehmen die Möglichkeit, ihre Meldungen vollständig oder teilweise elektronisch durchzuführen. Detaillierte Informationen sowie die notwendigen Vordrucke finden Sie unter www.kuenstlersozialkasse.de (Unternehmen und Verwerter / Onlinemeldeverfahren).
Abgabepflichtige Unternehmen (Verwerter künstlerischer und publizistischer Leistungen) können bei der Übermittlung ihrer Jahresmeldung, die bis zum 31. März 2010 vorgenommen werden muss, zwischen mehreren Alternativen wählen. Sie können die vollständige Meldung unter Verwendung einer qualifizierten elektronischen Signatur online verfassen und abschicken. Sie können aber auch die Formulare am PC ausfüllen, ohne Signatur elektronisch versenden und anschließend die unterschriebenen Ausdrucke per Post verschicken. Auch Betriebe, die erstmalig prüfen, ob sie die Abgabe zahlen müssen, können die entsprechenden Formulare online ausfüllen und versenden, ebenso wie abgabepflichtige Betriebe ihre erstmalige Meldung online erstellen und versenden können.
Die Möglichkeit, die Meldungen elektronisch durchzuführen, hat die IHK-Organisation bereits seit längerem und unabhängig von der grundsätzlich reformbedürftigen Ausgestaltung der Künstlersozialversicherung gefordert, um die mit der Abgabezahlung verknüpften Bürokratielasten für die Betriebe zu reduzieren.
