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Neues UWG

Am 22. Dezember hat der Bundestag eine Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb, kurz UWG, beschlossen. Das Gesetz ist am 30.12.2008 in Kraft getreten. Mit ihm wird die EU-Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken (2005/29/EG) umgesetzt. Diese Richtlinie betrifft branchenübergreifend Vertriebs- und Werbemaßnahmen von Unternehmen gegenüber Verbrauchern.

Für die Unternehmen ist neu, dass jetzt auch „geschäftliche Handlungen“ unter die Bestimmungen des UWG fallen, die erst nach Vertragsschluss vorgenommen worden sind. Insoweit können sich evtl. Auswirkungen (etwa im Bereich der Bearbeitung von Kundenreklamationen) ergeben. Die tatsächlichen Auswirkungen sind zurzeit aber noch nicht ausreichend absehbar.

Erstmals gibt es auch eine Vorschrift, die es verbietet, den Kunden wesentliche Informationen vorzuenthalten. Zu beachten ist auch, dass ein Kaufappell an Kinder unzulässig ist. Dieses Verbot sowie weitere unzulässige Werbemaßnahmen sind in einer „schwarzen Liste“ zusammengefasst und dem Gesetz als Anhang beigefügt worden. Den Gesetzeswortlaut nebst Anhang („schwarze Liste“) finden Sie hier.

Wettbewerbszentrale: Neues UWG in Kraft - Neue Regeln für Werbung und Vertrieb

 

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