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Zentrale Punkte des Finanzmarktstabilisierungsfonds:

  • Die Verwaltung des Finanzmarktstabilisierungsfonds erfolgt durch eine bei der Deutschen Bundesbank angesiedelte rechtlich unselbständige Anstalt öffentlichen Rechts, die Finanzmarktstabilisierungsanstalt (FMSA). Die Anstalt ist organisatorisch von der Bundesbank getrennt.
  • Bei Entscheidungen über Grundsatzfragen, Angelegenheiten von besonderer Bedeutung sowie über wesentliche Bedingungen für Stabilisierungsmaßnahmen ist ein Lenkungsausschuss zuständig, der mit je einem Vertreter des Bundeskanzleramts, des BMF, BMJ und des BMWi und mit einem Vertreter der Länder besetzt ist. Außerdem ist ein Vertreter der Deutschen Bundesbank beratend in dem Lenkungsausschuss vertreten.
  • Die FMSA übernimmt - zeitlich bis zum 31.12.2009 begrenzt - Garantien, Rekapitalisierungen sowie Risikopositionen mit einer Obergrenze für die Rekapitalisierung bei 10 Milliarden und für Risikoübernahmen bei 5 Milliarden Euro.
  • Differenziert nach Art und Umfang der in Anspruch genommenen Leistung sieht die Verordnung Bedingungen für die Unternehmen u. a. in Form einer Überprüfung der Geschäftspolitik, der Sicherstellung der Kreditvergabe an solide - kleine und mittlere - Unternehmen der heimischen Wirtschaft und einen Gehalts- und Dividendenverzicht vor. Bei den Vergütungen für Organmitglieder und Geschäftsleiter gilt eine Regelgrenze von 500.000 Euro.
  • Nur von Unternehmen, die - evtl. nach Rekapitalisierung - eine angemessene Eigenmittelausstattung aufweisen und bei denen die Garantiegewährung nicht ausreicht, um zu einer nachhaltigen Verbesserung ihrer Situation zu kommen, kann die FMSA Risikopositionen übernehmen. 

Finanzmarktstabilisierungsgesetz
Finanzmarktstabilisierungsfonds-Verordnung

 

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