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Verbraucherpreisindex

Preisindex der Lebenshaltung

Mit dem Monat Januar 2003 hat das Statistische Bundesamt seine Systematik für die Preisindizes der Lebenshaltung umgestellt. Weggefallen ist dadurch die getrennte Ausweisung der Preisindizes für das frühere Bundesgebiet und die neuen Länder sowie Berlin-Ost. Im Zuge dessen werden auch die Preisindizes nach verschiedenen Haushaltstypen - wie z. B. der übliche 4-Personenhaushalt mit mittlerem Einkommen - nicht mehr berechnet.

In Bezug auf die Lebenshaltung wird nur noch der ehemalige „Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland insgesamt“ veröffentlicht. Er nennt sich nun „Verbraucherpreisindex für Deutschland“. Damit einhergehend entfällt die Ausweisung der Preisindizes auf der Grundlage von verschiedenen Basisjahren. Aktuelles Basisjahr für den Verbraucherpreisindex ist das Jahr 2005 ( = 100). Anfang 2008 erfolgte die Umstellung von seiner bisherigen Basis 2000 auf das neue Basisjahr 2005.

Die aktuellen Verbraucherpreisindizes (Basis 2005 = 100) für Deutschland und NRW finden Sie in unserem monatlich aktualisierten Datenblatt.

Wenn Sie eine Zeitreihe (ab 1991) des Verbrauchpreisindexes für Deutschland benötigen, klicken Sie bitte hier.

Weitere Informationen zum Thema "Verbraucherpreisindex" und "Wertsicherungsklauseln" finden Sie auch im Internetangebot des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK).

Selbstverständlich stehen wir weiterhin für ausführliche Beratungen zur Verfügung. Herr Stephan Jäger aus unserem Hause wird Ihnen gerne weiterhelfen (Tel.: 0271 3302-315).

Die Umstellung der Systematik stellt für Preisklauseln in bestehenden Verträgen im Allgemeinen kein Problem dar. In der Regel bedarf es nur einer Klarstellung im Vertrag.

Im Allgemeinen empfiehlt es sich, Wertsicherungsklauseln nur auf Basis des

  • Verbraucherpreisindex für Deutschland (Basisjahr 2005 = 100)
    abzuschließen bzw. bestehende Verträge mit langer Restlaufzeit entsprechend umzustellen. Dabei ist diese Umstellung auch im Hinblick auf zurückliegende Zeiträume möglich, denn der neue Index wird standardmäßig für alle Monate ab 1991 ausgewiesen. Um die Probleme beim Übergang auf ein neues Basisjahr zu reduzieren, empfiehlt es sich darüber hinaus auf eine
  • Veränderung in Prozent
    abzustellen.

Für Weitergehende Informationen zum Thema Preisindizes und Wertsicherungsklauseln verweisen wir auch auf die Angebote des Statistischen Bundesamtes:

Einen Kommentar zum Thema "Änderung des Verbraucherpreisindex; Auswirkung auf Wertsicherungsklauseln" finden Sie auf den Internetseiten des Informationsdienstes des Deutschen Notarinstitutes:
www.dnoti.de/report/2003/rep0203.htm

 

 

 

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