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EU-Wasserrahmenrichtlinie: Umsetzung kommt mit Bewirtschaftungsplan

Unternehmen sollen vor Ort Plan und Maßnahmen genau prüfen

Seit dem 22. Dezember 2008 ist die EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) nicht mehr allein eine Sache von Insidern aus Verwaltungen und betroffenen Organisationen. Seit diesem Termin kann jeder interessierte Unternehmer und Bürger Einsicht in den Entwurf des Bewirtschaftungsplans und der Maßnahmenprogramme für NRW nehmen.

Ziel der Wasserrahmenrichtlinie ist es, bis 2015 alle oberirdischen Gewässer und das Grundwasser in einen guten ökologischen und chemischen Zustand zu versetzen oder ein gutes ökologisches Potential zu erreichen – unabhängig von regionalen oder politischen Grenzen. Hierzu wurden zunächst die Zustände der Gewässer in jeder Flussgebietseinheit erfasst und beschrieben und eine Überprüfung der Umweltauswirkungen menschlicher Tätigkeiten auf die Gewässer sowie eine wirtschaftliche Analyse der Wassernutzungen vorgenommen. Aus der Erkenntnis heraus, dass in den meisten deutschen Flussgebieten gute Gewässerzustände im Sinne der Richtlinie nicht bestehen, sind nunmehr unter Einbeziehung der Fachöffentlichkeit, also auch der IHKs, Bewirtschaftungsziele definiert und Maßnahmen zu deren Erreichung entwickelt worden.

Im Vordergrund des IHK-Engagements stand und steht die Sicherung und Entwicklungsfähigkeit der industriellen und gewerblichen Standorte in Gewässernähe. Dabei wird künftig besonderes Augenmerk darauf zu richten sein, dass es nicht zu unzumutbaren bzw. signifikanten Nutzungsbeschränkungen kommt. Vielmehr sollten Spielräume für existenzsichernde und wachstumsorientierte Investitionen belassen werden.

Mögliche Beeinträchtigungen durch den Bewirtschaftungsplan könnten vor allem sein:

  • Höhere Abwassergebühren und -abgaben
    Um die Gewässerschutzziele zu erreichen, werden sich einzelne Kommunen  entschließen, ihre Kläranlagen zu modernisieren oder zu erweitern oder auch strukturverbessernde Maßnahmen vorzunehmen. Die Investitionskosten müssen ggf. auf die Preise für die Wasserdienstleistungen der jeweiligen Kommune umgelegt werden. Es wird stark von den politischen Entscheidungsträgern vor Ort abhängen, welche konkreten Schritte zur Zielerreichung festgelegt werden und welcher finanzieller Aufwand damit verbunden sein wird und wer zur Kostentragung herangezogen wird.
  • Auflagen für Querbauwerke
    Um die Durchgängigkeit der Gewässer zu erhöhen und Schutzmaßnahmen für Fische zu treffen, werden die Auflagen für Querbauwerke, wie Wehre oder Wasserkraftwerke, verschärft (zum Beispiel Einbau von Fischtreppen).
  • Bauverbote
    Damit Oberflächengewässer einen „natürlichen“ oder „naturnahen“ Zustand erreichen, könnten etwa betriebliche Neubauten in der Nähe von Gewässern untersagt oder nur mit strengen Auflagen genehmigt werden.
  • Einleitverbote
    Da bezüglich der biologischen und chemischen Wassergüte vor allem NRW hochgesteckte Ziele verfolgt, dürfte die Einleitung bestimmter Stoffe noch stärker beschränkt oder grundsätzlich verboten werden.
  • Langwierige Genehmigungsverfahren
    Bei der Genehmigung der betrieblichen Nutzung von Gewässern und Uferbereichen könnten noch strengere und detailliertere Bewertungskriterien zur Anwendung kommen.

Der jetzt offengelegte Bewirtschaftungsplan und das Maßnahmenprogramm zur weiteren Umsetzung der WRRL in NRW können unter www.flussgebiete.nrw.de aufgerufen werden. Bis zum 21. Juni 2009 besteht für betroffene Unternehmen die Möglichkeit, zu den Entwürfen Stellung zu nehmen. Dies lässt sich am einfachsten über das System „Beteiligung Online“ bewerkstelligen.

Die IHK Siegen appelliert an die Firmen, von dem Recht auf Einsichtnahme in die Planungsunterlagen unbedingt Gebrauch  zu machen, auch wenn es etwas Zeit in Anspruch nimmt. Hierbei könnte sich herausstellen, dass auf den jeweiligen Betrieb Beeinträchtigungen zukommen oder solche befürchtet werden müssen.

Falls Sie sich als Unternehmer an dem Verfahren beteiligen, geben Sie bitte Hinweis an Ihre IHK, da dort mögliche Beeinträchtigungen für Unternehmen gesammelt und aufbereitet werden. Ansprechpartner ist Hans Stötzel
(Tel: 0271/3302-313 oder E-Mail: hans.stoetzel@siegen.ihk.de)

 

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