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Neues Steuerrecht

Neues Steuerrecht (insbesondere Beschränkung der Verlustverrechnung)

Bei den Gesetzentwürfen zur Beschränkung der Verlustverrechnung bei Steuerstundungsmodellen sowie der Abschaffung der Eigenheimzulage hat der Bundestag keine Änderungen vorgenommen.

Der Gesetzentwurf zum Einstieg in ein steuerliches Sofortprogramm ist bezüglich der Anwendungsregelung zu § 3 Nr. 9 EStG geändert worden. Die Änderung bedeutet:

  • Es wird klar gestellt, dass die Übergangsregelung für bis 31.12.2005 individualisierte Ansprüche gilt.
  • Die Übergangsregelung zur Steuerbefreiung von Abfindungen wird auf die Fälle erweitert, die am Jahresende 2005 bei Gericht anhängig, aber noch nicht entschieden sind.
  • Die Übergangsregelung der Steuerbefreiung von Abfindungen wird auf Zuflüsse auch im Jahr 2007 erweitert.

Hinsichtlich der Abziehbarkeit von Steuerberatungskosten hat der Bundestag keine Änderungen an dem Gesetzentwurf.

 

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