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Kreditmediator Deutschland
Der Kreditmediator Deutschland wird als bankunabhängiger, neutraler Vermittler das Mediationsverfahren zwischen Unternehmen und Kreditwirtschaft koordinieren und die Unternehmen bei Bedarf in den verschiedenen Phasen des Verfahrens begleiten. Ziel ist es, geeignete Wege für eine Lösung zwischen allen Beteiligten zu erarbeiten und damit für Vorhaben eine Finanzierung zu ermöglichen.
Der Kreditmediator ist Schiedsrichter zwischen Betrieben und Kreditinstituten. Firmen können ihn kontaktieren, wenn sie meinen, dass die Hausbank einen Kredit zu Unrecht abgelehnt oder das Volumen in einem Zeitraum von 3 Monaten vor Antragstellung gekürzt hat. Der Kreditmediator wurde von der Bundesregierung eingesetzt. Die Idee: Unternehmen, die eigentlich gut aufgestellt sind und dennoch kein frisches Geld bekommen, erhalten eine zweite Chance. Der Kreditmediator prüft die Unterlagen. Sieht er Möglichkeiten, dass der Betrieb doch noch Gelder bekommen könnte, bittet er die Hausbank, noch einmal zu prüfen – vor allem mit Blick auf öffentliche Fördermittel. Ist zwischen beiden Seiten eine Annäherung möglich, kommt die IHK Siegen ins Spiel. Sie übernimmt die Moderation, um die neuen Gespräche an allen Klippen vorbei zum Ziel zu führen.
Für die Teilnahme am Kreditmediationsverfahren sind folgende Antragsvoraussetzungen zu erfüllen:
- natürliche oder juristische Personen sowie Personengesamtheiten wie z. B. GmbH, KG oder GbR ("Unternehmen") der gewerblichen Wirtschaft oder gewerblich tätige Selbstständige
- Der Antragsteller muss seit mindestens zwei Jahren aktiv am Markt tätig sein, d. h. es liegen mindestens zwei Jahresabschlüsse für Wirtschaftsjahre, die jeweils einen Zeitraum von 12 Monaten umfassen (keine Rumpfgeschäftsjahre), vor. Antragsberechtigt sind ebenfalls Unternehmen, die formell dieses Kriterium nicht erfüllen, unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten jedoch schon mehr als zwei Jahre am Markt tätig sind, z. B. aufgrund einer Übernahme eines Betriebs oder Betriebsteils oder bei reinen Umfirmierungen.
- Der Antragsteller darf einen Umsatz, bei konzernangehörigen Unternehmen der konsolidierte Umsatz (Gruppenumsatz), von 500 Millionen Euro p.a. i.d.R. nicht überschreiten.
- Ein Kreditersuchen wurde in einem Zeitraum von 3 Monaten vor Antragstellung von einem Kreditinstitut (einschließlich Förder- und Bürgschaftsbanken) mit Geschäftssitz in Deutschland schriftlich abgelehnt oder signifikant gekürzt. Staatliche Entscheidungen, z.B. ablehnende Bürgschafts- und Garantieentscheidungen, können im Mediationsverfahren nicht überprüft werden.
- Das Volumen des abgelehnten oder gekürzten Kredits bewegt sich in einer Größenordnung von mindestens 25.000 Euro.
- Mit dem abgelehnten oder gekürzten Kredit soll ein gewerbliches Vorhaben in Deutschland finanziert werden oder ein Unternehmen mit Sitz in Deutschland beabsichtigt, mit dem Kredit ein Vorhaben im Ausland zu finanzieren.
- Ein Insolvenzantrag wurde nicht gestellt bzw. es besteht aufgrund der wirtschaftlichen Lage derzeit keine Verpflichtung zur Beantragung eines Insolvenzverfahrens. Es darf auch kein Sanierungs- oder Restrukturierungsbedarf bestehen.
- Mit den Zuständigen Kreditinstituten bestanden und bestehen keine laufenden Rechtsstreitigkeiten oder Schlichtungsverfahren und keine Vorbereitungen zur Aufnahme solcher, z. B. durch Einschaltung eines Rechtsanwalts.
- Es sind betreffend bestehender oder beabsichtigter Kreditverhältnisse keine Runden Tisch-Gespräche beantragt oder in Durchführung.
Der Antragsteller ist bereit zu prüfen, im Rahmen seiner Möglichkeiten geeignete Beiträge zur Beseitigung der Finanzierungshemmnisse zu leisten. - Ausführliche Informationen zum Kreditmedationsverfahren finden Sie im Merkblatt für Antragssteller und auf der Internetseite des Kreditmediator Deutschland.
