

IHK Siegen
Koblenzer Straße 121
57072 Siegen
Telefon 02 71 / 33 02 - 0
Telefax 02 71 / 33 02 - 400
E-Mail: si@siegen.ihk.de
Geschäftszeiten:
Mo. - Do. von 7.30-16.30 Uhr Fr. von 7.30-15.30 Uhr
Geschäftsstelle Olpe
Seminarstr. 36
57462 Olpe
Telefon 0 27 61 / 94 45 - 0
Telefax 0 27 61 / 94 45 - 40
E-Mail: oe@siegen.ihk.de
IHK anrufen
Service
- Agentur-Kompass
- Daten
- Demografie-Rechner
- Downloads
- Duales Studium
- Ehrenurkunden
- Elektronische Signatur
- Energieberaterbroschüre
- Förderprogramme
- Formularserver NRW
- Gewerbeflächen
- Gründungswerkstatt
Nordrhein-Westfalen - Handelsregistermeldungen
- IHK-Galerie
- IHK-Infos
- Lehrstellen
- Mietpreisspiegel
- Mobilitätsberatung
- Öffentliches Auftragswesen
- Sachverständigenverzeichnis
- Vereinbarkeit Familie / Beruf
- Wirtschaftsreport im Überblick
Links
- bbz der IHK Siegen
- Haus der Berufsvorbereitung
- Außenwirtschaftsportal
- Automotive Südwestfalen
- Arbeitgeberverbände
- Enterprise Europe Network
- Industrie- & Handelsclub Südwestfalen e.V.
- Marketing Club Siegen
- Netzwerk Maschinenbau Südwestfalen
- Netzwerk Mittelstand
- NRW-EU-Ziel-2-Förderung (EFRE)
- RENEX
- Startercenter NRW
- Südwestfalen Regionale 2013
- Südwestfälische Akademie für den Mittelstand
- Tecnopedia der IHKs
- Verkehrsverband Westfalen
- Wirtschaftsjunioren Südwestf.
Mitgliedschaft und Beiträge
Alle gewerblich tätigen Unternehmen, mit Ausnahme der ausschließlich handwerklich oder überwiegend handwerksähnlichen Betriebe, aus Industrie, Handel und Dienstleistung in den Kreisen Siegen-Wittgenstein und Olpe sind Mitglieder der IHK Siegen. Die IHK erhält für die Erfüllung ihrer vielfältigen Aufgaben keine staatlichen Finanzmittel. Sie finanziert sich deshalb ausschließlich selbst über Gebühren, Mitgliedsbeiträge und Entgelte.
Gebühren werden, ebenso wie Entgelte, für besondere Leistungen in Rechnung gestellt. Auskunft über die gebührenpflichtigen Leistungen geben die Gebührenordnung und der Gebührentarif.
Nach den Bestimmungen des Bundeskammergesetzes (IHK-G) zahlen grundsätzlich alle IHK-Mitgliedsbetriebe Beiträge entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit. Einzelheiten sind in der Beitragsordnung geregelt. Die Staffelung, die Höhe der Grundbeiträge und der Umlagesatz werden jährlich in der Wirtschaftssatzung von der IHK-Vollversammlung beschlossen.
Die vorgenannten Bestimmungen sind ebenfalls unter Rechtsgrundlagen abrufbar.
Die Beiträge sind öffentlich-rechtliche Abgaben und werden durch besonderen Bescheid erhoben. Lediglich die Kleinstunternehmen mit Gewinn/Gewerbeertrag bis 5.200 Euro zahlen, soweit keine Eintragung im Handelsregister erfolgt ist, keinen IHK-Beitrag; Existenzgründer sind unter bestimmten Voraussetzungen befristet befreit.
