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Freitag, 05.10.2001

Nr. 131 - Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz

Nach dem Arbeitsschutzgesetz vom 7. August 1996 ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, in seinem Unternehmen jeden Arbeitsplatz auf Gefährdungen des Beschäftigten hin zu beurteilen und die für den Arbeitsschutz erforderlichen Maßnahmen zu ermitteln. Zur Unterstützung der Unternehmen bei der Erfüllung dieser Verpflichtung wurde bei den Informationsveranstaltungen der Industrie- und Handelskammer Siegen (IHK) zu diesem Thema bereits der Handlungsleitfaden der Arbeitsschutzverwaltung NRW verteilt, der auch weiterhin beim Technologieberater der IHK angefordert werden kann.

Nach dem Arbeitsschutzgesetz vom 7. August 1996 ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, in seinem Unternehmen jeden Arbeitsplatz auf Gefährdungen des Beschäftigten hin zu beurteilen und die für den Arbeitsschutz erforderlichen Maßnahmen zu ermitteln. Zur Unterstützung der Unternehmen bei der Erfüllung dieser Verpflichtung wurde bei den Informationsveranstaltungen der Industrie- und Handelskammer Siegen (IHK) zu diesem Thema bereits der Handlungsleitfaden der Arbeitsschutzverwaltung NRW verteilt, der auch weiterhin beim Technologieberater der IHK angefordert werden kann.

Um den Zeit- und Papieraufwand bei der Gefährdungsbeurteilung direkt vor Ort möglichst gering zu halten, hat die IHK Siegen für ihre Mitgliedsunternehmen eine Checkliste entwickelt, deren Tabellen sich dem Bedarf entsprechend kopieren lassen. Die Checkliste kann bei Heide Schöler (E-Mail schoelerh@siegen.ihk.de) abgerufen werden.

 

Hintergrundinformationen zum Thema:

Reinhold Rothkegel, Tel. 0271 3302-263, E-Mail rothkegelr@siegen.ihk.de.

 

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