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Neuer Zahlungsweg: IHK Siegen bietet E-Rechnung an
Um die Abläufe für IHK-Mitgliedsunternehmen und -kunden zu erleichtern, bietet die Kammer ab sofort die Möglichkeit der E-Rechnung an. Damit kann der Zahlungsverkehr mit der IHK Siegen schneller, effizienter und damit kostengünstiger abgewickelt werden.
Bevor das Verfahren, das rechtssicher und datenschutzkonform ist, angewendet werden kann, muss einmalig eine Einverständniserklärung ausgefüllt werden. Hier finden Sie die Einverständniserklärung zur E-Rechnung.
Anschließend wird der Antrag seitens der IHK umgehend bearbeitet, damit die Vorteile des neuen Verfahrens schnellstmöglich sichtbar werden.
Was bedeutet E-Rechnung?
Mit der E-Rechnung, also elektronischen Rechnung, werden Mitgliedern und Kunden (nach deren Zustimmung) sämtliche Rechnungen und Gebührenbescheide als PDF-Dokumente per E-Mail zugeschickt. Ansonsten ändert sich nichts: Die elektronischen Dokumente haben die gleichen Inhalte und Rechtsfolgen wie eine Rechnung auf Papier.
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