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Einstiegsqualifizierung

Einstiegsqualifizierung (EQ)

Die Einstiegsqualifizierung ist ein Praktikum, bei dem Ausbildungswillige Teile eines Ausbildungsberufes, ein Unternehmen und das Berufsleben kennenlernen können. Das Ziel der betrieblichen Einstiegsqualifizierung mit IHK-Zertifikat heißt: Potenziale erschließen durch den Einstieg in Ausbildung und Arbeit.

Was ist eine Einstiegsqualifizierung?

Eine Einstiegsqualifizierung (EQ) ist eine vorgeschaltete Maßnahme für die Ausbildung. Jugendliche haben die Chance während der Praktikumszeit von mindestens vier bis maximal zwölf Monaten den Beruf sowie das Berufsleben kennen zu lernen. Ebenso haben die Unternehmen die Möglichkeit, die Jugendlichen praxisnah auf die Ausbildung vorzubereiten, da eine Übernahme in die Ausbildung angestrebt werden soll. Bei einem guten betrieblichen Zeugnis und einem vollständig geführten Berichtsheft erhalten die Praktikanten ein IHK-Zertifikat. Hierzu sind Berichtsheft und betriebliches Zeugnis bei der IHK einzureichen.

Zielgruppe

  • Ausbildungsplatzsuchende mit individuell eingeschränkten Vermittlungsperspektiven, die nach dem 30. September eines Jahres noch nicht in Ausbildung oder Beschäftigung vermittelt sind.
  • Ausbildungssuchende, die noch nicht in vollem Umfang über die erforderliche Ausbildungsbefähigung verfügen.
  • Lernbeeinträchtigte und sozial benachteiligte Ausbildungssuchende.
  • Menschen mit Behinderungen, die eine Fachpraktiker-Ausbildung anstreben.

Bewerberinnen und Bewerber mit Fachhoch- oder Hochschulreife können nur in begründeten Ausnahmefällen gefördert werden. Jugendliche, die noch der Vollzeitschulpflicht unterliegen, können nicht in einer EQ gefördert werden.

Die Einstiegsqualifizierung kann auch bei einer vorzeitigen Lösung des Ausbildungsverhältnisses im selben Ausbildungsbetrieb durchgeführt werden. Damit soll jungen Menschen, die etwa wegen sprachlicher Hürden oder unterschätzter Anforderungen eine begonnene Ausbildung abbrechen müssen, die Chance gegeben werden, diese Defizite abzubauen und den Kontakt zum Betrieb zu halten.

Zeitdauer

Die Einstiegsqualifizierung dauert vier bis zwölf Monate. Innerhalb dieses Rahmens ist sie flexibel gestaltbar. Die Probezeit soll bei einer Einstiegsqualifizierung von 12 Monaten höchstens zwei Monate betragen. Sie ist im Übrigen nach der Dauer der Einstiegsqualifizierung zu bemessen. Bei einer Einstiegsqualifizierung von 4 Monaten soll die Probezeit 2 Wochen betragen.
Der Übergang in eine Ausbildung oder Beschäftigung ist jederzeit möglich.

Die Einstiegsqualifizierung kann auch ohne zusätzliche Begründung in Teilzeit erfolgen, wenn sie mindestens 20 Wochenstunden beträgt, beispielsweise um einen Sprachkurs zu besuchen.

Inhalte einer EQ, passend zum Ausbildungsberuf

Die Inhalte einer Einstiegsqualifizierung sind Bestandteile eines anerkannten Ausbildungsberufes und werden aus den jeweiligen Ausbildungsberufsbildern abgeleitet. Eine Empfehlung für die sachliche Gliederung der Qualifizierung gibt die IHK vor, sie kann aber auch individuell auf die Betriebe zugeschnitten werden.

Vertrag, Vergütung, Förderung

Der Betrieb schließt mit dem Praktikanten (bei Jugendlichen mit dem Erziehungsberechtigten) einen EQ-Vertrag mit Vergütungspflicht nach § 26 BBiG ab.
Der Arbeitgeber trägt die Sach- und Personalkosten der EQ sowie den Beitrag an die Berufsgenossenschaft.

Die Vergütung wird zwischen dem Betrieb und der EQ-Teilnehmerin bzw. dem EQ-Teilnehmer vereinbart. Tarifliche Vereinbarungen müssen beachtet werden. Die Agentur für Arbeit oder das jeweilige Jobcenter (JC) erstattet dem Arbeitgeber auf Antrag einen Zuschuss zur EQ-Vergütung bis zur Höhe von 262 Euro monatlich (Stand August 2022).
Die Gesamtförderdauer zwischen vier und zwölf Monaten ist im Einzelfall zwischen dem Arbeitgeber, dem Bewerber/der Bewerberin und der Agentur für Arbeit festzulegen.

EQ ist ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis. Hierzu erhält der Arbeitgeber von der Agentur für Arbeit einen pauschalierten Anteil am durchschnittlichen Gesamtsozialversicherungsbeitrag. Dieser Betrag wird jährlich neu berechnet. Für die Dauer des individuellen Förderzeitraums bleibt dieser Betrag konstant.

Die Förderung der Qualifizierungsmaßnahme endet spätestens zum Ende des jeweiligen Ausbildungsjahres (31. August). Einzelheiten zu den Fördervoraussetzungen erklärt die zuständige Agentur für Arbeit.

Berichtsheft

Die Praktikanten schreiben ein Berichtsheft. Es gelten die gleichen Bestimmungen und Anforderungen wie für Auszubildende.

Berufsschule

Jugendliche müssen bis zum Ende des Schuljahres, in dem sie 18 Jahre alt werden, parallel zur Einstiegsqualifizierung das Berufskolleg besuchen, (§ 38 Abs. 3 Schulgesetz NRW). Der Besuch des Berufskollegs, das den entsprechenden Ausbildungsberuf schulisch begleitet, ist allen Einstiegsqualifikanten erlaubt. Dies ist auch zu empfehlen, denn der Berufsschulunterricht ist ein wesentlicher Bestandteil der Berufsausbildung, die sich an die Einstiegsqualifizierung anschließen soll.

EQ-Plus

EQ Plus zielt auf förderungsbedürftige Jugendliche, die ohne Hilfe eine EQ nicht erfolgreich absolvieren können. Diese Jugendliche sollen während einer EQ besondere Unterstützungsmaßnahmen erhalten. So können zum Beispiel die Arbeitsagenturen speziellen Nachhilfeunterricht finanzieren. 

Anrechnung auf eine Ausbildung

Am Ende der Einstiegsqualifizierung stellt das Unternehmen dem Jugendlichen ein betriebliches Zeugnis aus und bewertet die Leistungen. Die IHK vergibt ein Zertifikat, in dem die Inhalte der Einstiegsqualifizierung aufgeführt sind.

Darüber hinaus enthält das Zertifikat den Hinweis, dass die Möglichkeit einer Anrechnung auf eine anschließende Ausbildung besteht. Ob dies im Einzelfall sinnvoll ist, sollte sorgfältig geprüft werden. Unsere Ausbildungsberaterinnen beraten hierzu Unternehmen und Praktikanten gerne.

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