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Aktuelles
Neue Ausbildungsordnung Kaufmann/Kauffrau für Büromanagement
Zum 1. August 2025 tritt die neue bzw. aktualisierte Ausbildungsverordnung der Kaufleute für Büromanagement in Kraft. Die bis zu diesem Zeitpunkt gültige Erprobungsverordnung wird in Dauerrecht überführt. Änderungen betreffen maßgeblich die Integration der neuen Standardberufsbildpositionen (u. a. „Digitalisierte Arbeitswelt“), die restlichen Inhalte wurden redaktionell angepasst und bleiben im Wesentlichen inhaltlich unberührt. Die gestreckte Abschlussprüfung bleibt bestehen.
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Florist/Floristin neu geordnet
Die Ausbildungsordnung des Floristen und der Floristin wurde zuletzt im Jahr 1997 – damals erstmalig auf Grundlage des 1969 in Kraft getretenen Berufsbildungsgesetzes (BBiG) – geregelt und war somit inzwischen gut 25 Jahre alt. In den letzten Jahren hatte sich das Berufsbild im Hinblick auf Dienstleistungsorientierung und Kommunikation sowie Digitalisierung und Nachhaltigkeit beständig weiterentwickelt. Ebenso kamen betriebswirtschaftlichen Grundkompetenzen eine wachsende Bedeutung zu. Um diesen veränderten beruflichen Anforderungen gerecht zu werden, wurden die hierfür erforderlichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in den Ausbildungsinhalten zukünftig stärker verankert. Ergänzt durch die Integration der modernisierten Standardberufsbildpositionen wurde damit ein Beitrag für eine bedarfsorientierte und attraktive Berufsausbildung geleistet. Darüber hinaus wurde als Prüfungsform die gestreckte Abschlussprüfung eingeführt
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Berufsbildungsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetz
Am 1. August 2024 ist das Berufsbildungsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetz (BVaDiG) in Kraft getreten und bringt umfassende Änderungen und Erweiterungen im bestehenden Berufsbildungsgesetz (BBiG) mit sich. Diese Neuerungen zielen darauf ab, die berufliche Bildung moderner und inklusiver zu gestalten.
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Impulspapier „Mobiles Ausbilden“
Das Berufsbildungsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetz (BVaDiG) ist am 1. August 2024 in Kraft getreten. Hierdurch wurde unter anderem auch das (digitale) mobile Ausbilden rechtlich im Berufsbildungsgesetz (BBiG) verankert (§ 28 BBiG u. a.). Hier können Sie das aktuelle Impulspapier „Mobiles Ausbilden“ downloaden.
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Ansprechpartner
Manuela Stahl

Tel: 02761 9445-13
Fax: 02761 944-540
E-Mail
