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Begabtenförderung

Stipendieninformation – duale Berufe

1. Finanzielle Unterstützung für die Karriere mit Lehre

Seit 1991 unterstützt das Förderprogramm der Bundesregierung „Begabtenförderung berufliche Bildung“ gezielt begabte, junge Absolventinnen und Absolventen einer Berufsausbildung bei ihrer „Karriere mit Lehre“ mit einem Weiterbildungsstipendium. Finanziert wird das Programm vom Bundesministerium für Bildung und Forschung. Durchgeführt wird es von den Kammern und zuständigen Stellen der Berufsbildung.

2. Was ist die SBB und was leistet das Förderprogramm?

Die Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung gGmbH (kurz SSB) arbeitet im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF). Sie führt das Weiterbildungsstipendium der Bundesregierung durch. Das BMBF stellt die Mittel dafür bereit. Aus den Fördermitteln können Stipendiatinnen und Stipendiaten des Programms bis zu 8.700 EUR für anspruchsvolle Weiterbildungen erhalten. Die Förderung läuft über maximal drei Jahre. Die Bewerbung erfolgt an die Kammer oder andere zuständige Stellen, bei der die Ausbildungsprüfung abgelegt wurde.

Die Einzelheiten zum Weiterbildungsstipendium finden Sie in den Förderrichtlinien in der Fassung vom 1. Januar 2023.

3. Gehöre ich zur Zielgruppe?

Das Weiterbildungsstipendium fördert die berufliche Qualifizierung im Anschluss an den erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung. Erste Voraussetzung für eine Bewerbung ist daher, dass Sie eine Ausbildung in einem anerkannten dualen Ausbildungsberuf auf der Grundlage des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) absolviert haben. Beispiele sind etwa: Bürokaufmann/-frau, Kraftfahrzeugmechatroniker/-in, Medizinische/-r Fachangestellte/-r, usw.

Das Stipendium fördert Weiterbildungen, die berufsbegleitend durchgeführt werden. Voraussetzung für Ihre Aufnahme in das Weiterbildungsstipendium ist ein aktueller Nachweis eines Beschäftigungsverhältnisses von mindestens 15 Wochenstunden.

Wenn Sie arbeitssuchend sind, können Sie in die Begabtenförderung aufgenommen werden, wenn Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und die zuständige Agentur für Arbeit dies bestätigt.

Wenn Sie Vollzeitstudent/-in oder Hochschulabsolvent/-in sind, können Sie nicht aufgenommen werden. Das gilt auch, wenn Sie vorher eine duale Berufsausbildung abgeschlossen haben. Definition: Ein Vollzeitstudium im Sinne der Begabtenförderung ist ein Studium, neben dem die Stipendiatin/der Stipendiat weniger als 15 Stunden/Woche arbeitet.

Sind Sie Stipendiat/-in des Weiterbildungsstipendiums und beginnen ein Vollzeitstudium, dann scheiden Sie aus der Förderung aus.

4. Bin ich „begabt“?

Sie haben drei Möglichkeiten, Ihre Qualifizierung für das Weiterbildungsstipendium nachzuweisen:

a) Sie haben Ihre Berufsabschlussprüfung mit mindestens 87 Punkten oder besser als „gut“ (bei mehreren Prüfungsteilen Durchschnittsnote 1,9 oder besser) bestanden.

oder

b) Sie sind bei einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb unter die ersten Zwei gekommen.

oder

c) Sie weisen Ihre besondere Qualifikation durch einen begründeten Vorschlag Ihres Arbeitgebers oder der Berufsschule nach. Einen begründeten Vorschlag inkl. des ausgefüllten Antrages auf Aufnahme in das Förderprogramm und der darin erbetenen Unterlagen sowie eines Lebenslaufes brauchen Sie nur einzureichen, wenn Sie die Mindestpunktzahl/-note (Ziffer a) oder die Wettbewerbsplatzierung (Ziffer b) nicht erreicht haben.

Hinweis: Im begründeten Vorschlag ist anhand von konkreten Beispielen darzulegen, welche besonderen Gründe Ihre Aufnahme in die Förderung rechtfertigen. Normale Arbeitszeugnisse reichen nicht.

Achtung: Wenn Sie eines dieser Kriterien erfüllen, garantiert Ihnen dies nicht automatisch die Aufnahme in die Begabtenförderung berufliche Bildung. Liegen mehr Bewerbungen vor, als Stipendienplätze zur Verfügung stehen, entscheidet ein Auswahlverfahren.

5. Muss ich eine Altersgrenze beachten?

Bei der Aufnahme in das Programm müssen Sie grundsätzlich jünger als 25 Jahre sein. Durch Berücksichtigung von Anrechnungszeiten können bis zu drei Jahre hinzugerechnet werden.

Als Anrechnungszeiten werden berücksichtigt:

  • Grundwehrdienst oder Zivildienst
  • Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) oder Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ)
  • Mutterschutz- und Elternzeit
  • Tätigkeit als Entwicklungshelfer/in
  • Schwerwiegende Erkrankung von mehr als drei Monaten Dauer
  • Besuch beruflicher Vollzeitschulen

Achtung: Wenn Sie bereits 28 Jahre oder älter sind, können Sie ausnahmslos nicht mehr aufgenommen werden.

6. Wo bewerbe ich mich?

Die SBB koordiniert das Weiterbildungsstipendium, leitet die Mittel weiter und ist Ansprechpartnerin für die beteiligten Kammern. Auf den Internetseiten zum Weiterbildungsstipendium bietet die SBB grundlegende Informationen.

Wenn Sie eine duale Berufsausbildung absolviert haben, wenden Sie sich für Fragen zur Bewerbung und zur Durchführung des Weiterbildungsstipendiums an die Stelle, bei der Ihr Berufsausbildungsverhältnis eingetragen ist bzw. wurde.

In den zuständigen Stellen gibt es jeweils Ansprechpartner, die Ihnen Auskunft zu konkreten Fragen der Bewerbung und der Förderung geben können. Die Zuständigen Stellen wählen ihre Stipendiatinnen und Stipendiaten aus, entscheiden über deren Förderanträge, zahlen ihnen das Stipendium aus und begleiten sie während der gesamten Förderdauer.

7. Wie bewerbe ich mich?

Die Bewerbung hat folgenden Ablauf:

  • Prüfungsteilnehmer der Winter- und Sommerprüfungen, die ihre Abschlussprüfung mit mindestens 87 Punkten bestanden haben und daher für eine Aufnahme in das Förderprogramm in  Frage kommen, erhalten von der IHK Siegen ein Stipendiatenstammblatt. Übersteigt die Zahl der Bewerber in einem Aufnahmejahr die Zahl der möglichen Stipendiaten, kann die Kammer Anforderungen heraufsetzen (z. B. höhere Punktzahl). Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme in die Begabtenförderung besteht nicht.
  • Sie senden das ausgefüllte Stammblatt mit den erforderlichen Belegen (Kopie des Prüfungszeugnisses, Nachweis über die derzeitige Berufstätigkeit mit Angabe der Wochenstunden und ggf. Befristungsdaten bzw. Meldung der Arbeitsagentur) bis Ende September eines Jahres an die zuständige Stelle.
  • Die zuständige Stelle entscheidet im Oktober/November eines Jahres über Ihre Aufnahme für die Förderung ab 01.01. des Folgejahres.
  • Sie erhalten von der zuständigen Stelle das Ergebnis (Zusage oder Absage) per Post.
  • Sind Sie zur Förderung ausgewählt worden, erhalten Sie von der SBB per E-Mail einen Zugang zu unserem Online-Portal, indem Sie Ihre persönlichen Daten vervollständigen.
  • Erst wenn Sie die Daten im Online-Portal vervollständigt haben, können Sie Anträge auf Förderung von Weiterbildungen bei Ihrer zuständigen Stelle einreichen.
  • Die IHK Siegen lädt die ausgewählten Stipendiaten außerdem zu einer Informationsveranstaltung vor Beginn der Förderphase ein, bei dem wichtige Informationen zum Ablauf des Programms (Antragstellung, Förderfähigkeit usw.) gegeben werden.

 

8. Wie lange werde ich gefördert?

Ihr Stipendium beginnt in der Regel zum 01.01. des Aufnahmejahres sofern Sie Ihre Daten bis dahin im Online-Portal der SBB vervollständigt haben. Ab diesem Zeitpunkt sind Sie „Stipendiatin“ bzw. „Stipendiat“ und können aus dem Programm gefördert werden.

Das Aufnahmejahr gilt immer - unabhängig vom konkreten Aufnahmetermin - als erstes Förderjahr. Ihr Stipendium endet regelmäßig zum 31. Dezember des übernächsten Jahres.

Beispiel: Wenn Sie am 1. Januar 2020 aufgenommen wurden, endet Ihr Förderzeitraum am 31. Dezember 2022.

Die tatsächliche Förderdauer beeinträchtigt jedoch nicht die Förderhöhe, die für alle Stipendiaten gleich ist.

9. Wie viel Geld kann ich bekommen?

Als Stipendiat/-in können Sie innerhalb Ihres Förderzeitraums Zuschüsse von insgesamt 8.700 EUR für förderfähige Weiterbildungen bei Ihrer zuständigen Stelle beantragen. Das sind jährlich 2.900 EUR - bei einem Eigenanteil von 10 % pro Maßnahme. Der Eigenanteil schmälert nicht Ihren Gesamtförderbetrag von 8.700 EUR.

10. Wofür kann ich mein Stipendium nutzen?

Förderfähig sind anspruchsvolle – in der Regel berufsbegleitende – Weiterbildungen:

  • Maßnahmen zum Erwerb fachbezogener beruflicher Qualifikationen,
  • Vorbereitungskurse auf Prüfungen der beruflichen Aufstiegsfortbildung, z. B. Meister/-in, Techniker/-in, Betriebswirt/-in, Fachwirt/-in, Fachkaufmann/Fachkauffrau,
  • Seminare zum Erwerb fachübergreifender und sozialer Kompetenzen, 
    z. B. Fremdsprachen, EDV, Rhetorik, Mitarbeiterführung, Konfliktmanagement.

Auch berufsbegleitende Studiengänge können unter folgenden Voraussetzungen über das Weiterbildungsstipendium finanziert werden:

  • Sie arbeiten mindestens 15 Stunden/Woche.
  • Ihr Studium darf noch nicht begonnen haben.
  • Das Studium baut auf Ihrer Ausbildung und Berufstätigkeit auf.

Beispiele:

Förderfähig: Kauffrau für Büromanagement > Betriebswirtschaftsstudium
Nicht förderfähig: Kauffrau für Büromanagement > Medizinstudium

Bitte beachten Sie unbedingt:

  • Ihre Weiterbildungen können nur gefördert werden, wenn Sie Stipendiat/-in sind.
  • Jede Maßnahme müssen Sie vor Beginn beantragen. Eine nachträgliche Bewilligung oder eine nur anteilige Förderung für die Zukunft sind nicht möglich.

Unter bestimmten Bedingungen können auch bereits vor Aufnahme in das Förderprogramm begonnene Weiterbildungen unterstützt werden:

  • Das Stammblatt muss vor Beginn der Weiterbildung bei der Kammer oder zuständigen Stelle eingehen.
  • Im Stammblatt muss die Maßnahme als geplante erste Weiterbildung genannt sein.
  • Nach Aufnahme in das Förderprogramm muss die Weiterbildung zur Förderung beantragt werden.
  • Die Weiterbildung muss ab Aufnahme in das Förderprogramm noch mindestens sechs Monate dauern.

Nur wenn alle vier genannten Bedingungen erfüllt sind, kann die Weiterbildung ab Aufnahme ins Förderprogramm anteilig gefördert werden.

11. Wofür kann ich mein Stipendium nicht nutzen?

Nicht förderfähig sind insbesondere:

  • Vollzeitstudiengänge zum Erwerb akademischer Abschlüsse
  • Zweitausbildungen
  • Weiterbildungen mit hohem Freizeitanteil
  • Vorbereitungslehrgänge auf allgemeinbildende Schulabschlüsse

12. Wie beantrage ich einen Zuschuss für eine konkrete Weiterbildung?

Als Stipendiat/-in suchen Sie sich aus dem breiten Angebot an förderfähigen Weiterbildungen Ihre Maßnahmen aus. Im Zweifel berät Sie gern Ihre zuständige Stelle. Dort erhalten Sie auch das entsprechende Formular, mit dem Sie die Förderung vor Beginn der Weiterbildung beantragen.

Ihre zuständige Stelle prüft die Maßnahme anhand der eingereichten Unterlagen. Ist die Maßnahme förderfähig, können Sie Zuschüsse erhalten für:

  • Maßnahmekosten
  • Fahrtkosten
  • Aufenthaltskosten
  • Notwendige Arbeitsmittel

Ihre zuständige Stelle errechnet den genauen Förderbetrag und überträgt ihn in eine Fördervereinbarung, die von Ihnen unterschrieben werden muss. Gleichzeitig erhalten Sie einen Kostenplan, in dem festgelegt ist, wann und ggf. in welchen Raten der Förderbetrag ausgezahlt wird.

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Ansprechpartner

Gina Schröder

Tel: 0271 3302 223
Fax: 0271 3302 400
E-Mail

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