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Handelsfachwirt/-in

Der Fachwirt ist im Gegensatz zum Fachkaufmann ein Generalist. Er deckt nicht nur eine, sondern alle betrieblichen Funktionen innerhalb einer Branche ab.

Er kommt z. B. aus den Branchen:

  • Handel (Handelsfachwirt/-in)
  • Versicherungen (Versicherungsfachwirt/-in)
  • Industrie (Industriefachwirt/-in)

Der Fachwirt ist ein berufserfahrener Branchenspezialist mit erweiterten und vertieften betriebswirtschaftlichen Kenntnissen. Er bringt eine mehrjährige einschlägige, umfassende Berufspraxis in seiner Branche mit. In der Regel ist seiner Berufspraxis eine fundierte Berufsausbildung innerhalb seiner Branche (Kaufmann im Einzelhandel, Versicherungskaufmann, Industriekaufmann usw.) mit IHK-Abschlussprüfung vorausgegangen.

Der Fachwirt ist eine Allround-Qualifikation für Fach- und Führungskräfte, insbesondere in kleinen und mittleren Unternehmen. Er ist ein qualifizierter Mitarbeiter, der innerbetriebliche Zusammenhänge und gesamtwirtschaftliche Abhängigkeiten beurteilen kann.

Der Fachwirt ist von Niveau, Schwierigkeitsgrad und Anspruch her vergleichbar mit dem Meister im gewerblich-technischen Bereich.

Verordnung vom 25. August 2009

Zielgruppe:

Kaufmännische Sachbearbeiter/-innen aus Groß- und Außen- sowie Einzelhandelsbetrieben

Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung:

  • Eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten dreijährigen kaufmännischen Ausbildungsberuf im Handel und danach eine mind. einjährige einschlägige Berufspraxis oder
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung zum/zur Verkäufer/-in oder in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mind. zweijährige einschlägige Berufspraxis oder
  • eine mindestens fünfjährige Berufspraxis

Die Berufspraxis muss in Verkaufstätigkeiten oder anderen kaufmännischen Tätigkeiten im Handel erworben sein.

Sonstiges:

Den Rahmenstoffplan können Sie beim DIHK und Aufgaben und Lösungshinweise durchgeführter Prüfungen können Sie bei der DIHK Bildungs GmbH bestellen.

Anmeldeschluss zur Prüfung:
01.01. für die Frühjahrsprüfung und 01.07. für die Herbstprüfung

Anmeldung zur Prüfung

Wichtiger Hinweis: Ihre Anmeldung ist verbindlich und Ihnen entstehen Prüfungsgebühren auf der Grundlage unseres aktuellen Gebührentarifes. Bei Rücktritt von der Prüfung nach erfolgter Anmeldung bis vier Wochen vor der Prüfung wird eine Stornogebühr von 30 % der fälligen Gebühr erhoben. Bei Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt oder Nichtteilnahme an der Prüfung wird eine Stornogebühr von 50 % der fälligen Gebühr erhoben.

 

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