PDF wird generiert
Bitte warten!

Wirtschaftsfachwirt/-in

Der Fachwirt ist im Gegensatz zum Fachkaufmann ein Generalist. Er deckt nicht nur eine, sondern alle betrieblichen Funktionen innerhalb einer Branche ab.

Er kommt z. B. aus den Branchen:

  • Handel (Handelsfachwirt/-in)
  • Versicherungen (Versicherungsfachwirt/-in)
  • Industrie (Industriefachwirt/-in)

Der Fachwirt ist ein berufserfahrener Branchenspezialist mit erweiterten und vertieften betriebswirtschaftlichen Kenntnissen. Er bringt eine mehrjährige einschlägige, umfassende Berufspraxis in seiner Branche mit. In der Regel ist seiner Berufspraxis eine fundierte Berufsausbildung innerhalb seiner Branche (Kaufmann im Einzelhandel, Versicherungskaufmann, Industriekaufmann usw.) mit IHK-Abschlussprüfung vorausgegangen.

Der Fachwirt ist eine Allround-Qualifikation für Fach- und Führungskräfte, insbesondere in kleinen und mittleren Unternehmen. Er ist ein qualifizierter Mitarbeiter, der innerbetriebliche Zusammenhänge und gesamtwirtschaftliche Abhängigkeiten beurteilen kann.

Der Fachwirt ist von Niveau, Schwierigkeitsgrad und Anspruch her vergleichbar mit dem Meister im gewerblich-technischen Bereich.

Verordnung vom 25. August 2009

Zielgruppe:

Personen aus Industrie-, Handels- und Dienstleistungsbetrieben.

Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung:

Auszug aus der Verordnung:

§ 2 Zulassungsvoraussetzungen

(1) Zur Teilprüfung 'Wirtschaftsbezogene Qualifikationen' nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:

1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten mindestens dreijährigen kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf oder
2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten mindestens dreijährigen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
3. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
4. eine mindestens dreijährige Berufspraxis

(2) Zur Teilprüfung 'Handlungsspezifische Qualifikationen' nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:

1. die abgelegte Teilprüfung 'Wirtschaftsbezogene Qualifikationen', die nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und
2. mindestens ein Jahr Berufspraxis im Fall des Absatzes 1 Nr. 1 oder ein weiteres Jahr Berufspraxis zu den in Absatz 1 Nr. 2 bis 4 genannten Zulassungsvoraussetzungen.

(3) Die Berufspraxis nach den Absätzen 1 und 2 soll im kaufmännischen oder verwaltenden Bereich absolviert sein und wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Wirtschaftsfachwirtes/einer Geprüften Wirtschaftsfachwirtin nach § 1 Abs. 2 haben.

Sonstiges:

Den Rahmenstoffplan können Sie beim DIHK und Aufgaben und Lösungshinweise durchgeführter Prüfungen bei der DIHK Bildungs GmbH bestellen.

Anmeldeschluss zur Prüfung:
01.01. für die Frühjahrsprüfung und 01.08. für die Herbstprüfung

Anmeldung zur Prüfung

Wichtiger Hinweis: Ihre Anmeldung ist verbindlich und Ihnen entstehen Prüfungsgebühren auf der Grundlage unseres aktuellen Gebührentarifes. Bei Rücktritt von der Prüfung nach erfolgter Anmeldung bis vier Wochen vor der Prüfung wird eine Stornogebühr von 30 % der fälligen Gebühr erhoben. Bei Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt oder Nichtteilnahme an der Prüfung wird eine Stornogebühr von 50 % der fälligen Gebühr erhoben.

 

Seiten-ID: 1890
Zum Seitenanfang springen