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Logistikmeister/-in

Der Meister steht traditionell an der Nahtstelle zwischen ausführend tätigen Mitarbeitern und dem Management. Er trägt Verantwortung für den reibungslosen Ablauf des Fertigungsprozesses und die Qualitätssicherung der Produkte. Dabei arbeitet er zunehmend im Team und führt Arbeitsgruppen zu einer Gesamtleistung. In der Regel ist seiner Berufspraxis eine fundierte Berufsausbildung mit IHK-Abschlussprüfung vorausgegangen.

Zielgruppe:

Mitarbeiter/-innen aus dem logistischen Bereich

Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung:

Zur Prüfung im Prüfungsteil "Grundlegende Qualifikationen" ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:

  • eine mit Erfolg ablegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf aus dem Bereich der Logistik oder
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
  • eine mindestens vierjährige Berufspraxis

Zur Prüfung im Prüfungsteil "Handlungsspezifischer Qualifikationen" ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
Das Ablegen des Prüfungsteils "Grundlegende Qualifikation", das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und über die in Absatz 1 Nummer 1 bis 3 genannten Voraussetzungen hinaus ein Jahr Berufspraxis.

Die Berufspraxis nach den Absätzen 1 und 2 soll wesentliche Bezüge zur Tätigkeit eines Geprüften Logistikmeisters/einer Geprüften Logistikmeisterin nach § 1 Absatz 3 der Prüfungsverordnung aufweisen.

Den Rahmenstoffplan können Sie beim DIHK und Aufgaben und Lösungshinweise durchgeführter Prüfungen bei der DIHK Bildungs GmbH bestellen.

Anmeldeschluss zur Prüfung:
01.03. für die Frühjahrsprüfung und 01.09. für die Herbstprüfung

Anmeldung zur Prüfung

Wichtiger Hinweis: Ihre Anmeldung ist verbindlich und Ihnen entstehen Prüfungsgebühren auf der Grundlage unseres aktuellen Gebührentarifes. Bei Rücktritt von der Prüfung nach erfolgter Anmeldung bis vier Wochen vor der Prüfung wird eine Stornogebühr von 30 % der fälligen Gebühr erhoben. Bei Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt oder Nichtteilnahme an der Prüfung wird eine Stornogebühr von 50 % der fälligen Gebühr erhoben.

 

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