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Hinweise für Studieninteressierte

Für welche Form des „Dualen Studiums“ man sich auch entscheidest, folgende Punkte solltest man auf jeden Fall beachten:

  • Das „Duale Studium“ ist aufgrund der engen Verzahnung von Theorie und Praxis sehr arbeits- und lernintensiv. Man sollte also realistisch sein, ob man für das „Duale Studium“ geeignet ist. Unter Umständen wäre eine duale Ausbildung wesentlich besser.
  • Man sollte im Vorfeld wissen, welchen Beruf man ausüben bzw. in welchem Bereich man arbeiten möchte und sich dann für den passenden Studiengang entscheiden. Darüber hinaus sollte man sich auch ausführlich über die Möglichkeiten auf dem Arbeitsmarkt im Anschluss informieren.
  • Wichtig ist, dass man als erstes ein Unternehmen findet und sich dort bewirbt!
  • Man sollte sich frühzeitig und gründlich über das Unternehmen, die (Fach-)Hochschule bzw. den Anbieter und die Studienangebote informieren.
  • In der Regel schließt man einen Vertrag mit dem Unternehmen ab – daher sollte man sich beim Unternehmen näher über den Inhalt (Betreuung, Vergütung, Anwesenheit im Betrieb, Urlaubstage, Verpflichtungsklausel, sonstige Einsatzmöglichkeiten, etc.) und den Ablauf (Ausbildungs- und Studieninhalte, Termine, Prüfungen, etc.) informieren.
  • Das Unternehmen investiert viel Zeit und Geld in die Dual Studierenden, daher sollte man damit rechnen, dass man im Anschluss an das „Duale Studium“ für eine (vorher festgelegte) Dauer vertraglich an das Unternehmen gebunden ist.
  • Man sollte darauf achten, dass die angebotenen Studiengänge akkreditiert (also anerkannt) sind – falls man weiterstudieren möchte, kann es sonst zu Problemen führen.
  • Man sollte sich Alternativen bereithalten, falls es nicht (sofort) mit dem „Dualen Studium“ oder mit dem Wunschbereich bzw. -Unternehmen klappen sollte. Man sollte sich auch über alternative Karrieremöglichkeiten informieren - möglicherweise ist eine duale Ausbildung eher das richtige. Vielleicht in Verbindung mit einer Aufstiegsfortbildung.

Hinweise für Unternehmen

Duale Studiengänge ab 2012 sozialversicherungspflichtig

Ab dem 1. Januar 2012 werden in der Sozialversicherung die Teilnehmer an dualen Studiengängen den Auszubildenden gleichgestellt. Das bedeutet, dass auch dual Studierende in praxisintegrierten Studiengängen versicherungspflichtig in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung sind. Zuletzt hatten die Sozialversicherungsträger ausbildungsintegrierte (zum Beispiel mit IHKAbschluss) und praxisintegrierte duale Studiengänge rechtlich unterschieden. Nun hat der Gesetzgeber diese Unterscheidung wieder aufgehoben. Damit steigt zwar die Beitragslast für betroffene Unternehmen und dual Studierende, die Rechtslage ist aber einfacher geworden, da viele praxisintegrierende Studiengänge nicht eindeutig abgegrenzt werden konnten.
Die Regelung betrifft auch bereits bestehende Verträge. Die Änderung wurde veröffentlicht im Bundesgesetzblatt vom 29.12.2011, Teil I Nr. 71, S. 3057ff.

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