Probleme in der Berufsschule? Die Noten sind schlecht, der Lernstoff zu schwierig? - Damit niemand aus Verzweifelung die Ausbildung abbricht, bieten die Agenturen für Arbeit über verschiedene Bildungsträger ausbildungsbegleitende Hilfen an, eine Art Nachhilfe für die Berufsausbildung.
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Bildergalerie
Erfahrungsberichte der Teilnehmenden
Lorena Habicht, Ceratec GmbH Technische Keramik
Lukas Kremer, GEDIA Gebrüder Dingerkus GmbH
Lea Siepe, GEDIA Gebrüder Dingerkus GmbH
Anna Hoffmann, Stadtverwaltung Kreuztal
Hanna Springmann, GEDIA Gebrüder Dingerkus GmbH
Lili-Zoé Peetz, GEDIA Gebrüder Dingerkus GmbH
Julia Krähling, SPIE Lück GmbH
Nina Hanses, Caritasverband für den Kreis Olpe e.V.
Nadine Jung, Gebr. Kemper GmbH & Co. KG
Anna Werlich, Vetter Group GmbH
Mazian Skali, InterRed GmbH
Erfahrungsbericht Portsmouth - März 2019
Ronja Lawo, Demler Spezialtiefbau GmbH & Co. KG
Kira-Alina Thiel, 8P Service GmbH & Co. KG
Jamie-Lee Cadel, 8P Service GmbH & Co. KG
Alexandra Reh, Hees Bürowelt GmbH
Personaler über WINGs
Pressemeldungen zu WINGS
Ausbildungsbegleitende Hilfen (abH)
Sie beinhalten:
- Stützunterricht in den Problem-Fächern
- Vorbereitung auf Klassenarbeiten und Prüfungen
- Unterricht für den zukünftigen Beruf in Fachpraxis und –theorie
- Vermittlung von Lerntechniken
- Sozialpädagogische Begleitung und Beratung, auch bei Problemen außerhalb von Schule und Job
Die Durchführung erfolgt in kleinen Gruppen. Der Unterricht wird von Fachlehrern beziehungsweise Sozialpädagogen erteilt und dauert zwischen drei und acht Stunden wöchentlich. Über die Teilnahme an ausbildungsbegleitenden Hilfen entscheiden die Berufsberatungen der Agenturen für Arbeit. Gefördert werden solche Auszubildenden, bei denen Verlauf oder Abschluss der Ausbildung gefährdet sind oder ein Abbruch der Ausbildung droht. Erforderlich ist die Einverständniserklärung des Ausbildungsbetriebes, dem keine Kosten entstehen. Antragsformulare erhalten Sie direkt bei den Agenturen für Arbeit.
Bewilligt werden ausbildungsbegleitende Hilfen in der Regel für ein Jahr und müssen dann jeweils neu beantragt werden. Insgesamt kann der Auszubildende diese vom Ausbildungsbeginn bis zum Ende der Ausbildung in Anspruch nehmen, wenn die Voraussetzungen hierfür vorliegen.
