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Ausbildungsbetrieb werden

Die Ausbildungsvoraussetzungen eines Betriebs müssen im Vorfeld vom Ausbildungsberater überprüft werden. Hier erläutern wir Ihnen, wie Ihr Unternehmen zum Ausbildungsbetrieb wird.

Eignung des Unternehmens

Als Ausbildungsbetrieb müssen Sie alle in der Ausbildungsordnung festgelegten Kenntnisse und Fertigkeiten eines bestimmten Berufsbildes vermitteln können. Wenn das nicht möglich ist, kann man diese Lücke ggf. mit geeigneten Partnern schließen.

Persönliche Eignung des Ausbilders

Beim Ausbilder bzw. der Ausbilderin müssen die persönlichen Eignungen zum Ausbilden vorliegen. Diese Eignung fehlt, wenn zum Beispiel ein Beschäftigungsverbot von Jugendlichen und Kindern besteht.

Fachliche sowie berufs- und arbeitspädagogische Eignung der/s Ausbilderin/s

Der Ausbilder / die Ausbilderin müssen sowohl fachlich, als auch berufs- und arbeitspädagogisch geeignet sein. Das bedeutet, dass er / sie Kenntnisse und Fertigkeiten im jeweiligen Beruf besitzen muss und diese aus vermitteln kann. Ob Sie dafür geeignet sind, erfahren Sie im Gespräch mit den Ausbildungsberatern.

Was müssen Sie als erstes angehen?

  • Legen Sie fest, in welchen Bereichen zukünftig Fachkräfte gebraucht werden und bilden dem entsprechend aus.
  • Ernennen Sie je einen Verantwortlichen für die Ausbildung in den kaufmännischen beziehungsweise gewerblich-technischen Berufen.
  • Stimmen Sie einen persönlichen Termin in Ihrem Hause zu einer Ausbildungsberatung mit Ihren Ausbildungsberatern der IHK Siegen ab.

Wichtige Gesetze der Berufsbildung

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Ansprechpartner

Dagmar Gierse

Tel: 0271 3302-203
Fax: 0271 3302400
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Andrea Perugorria

Tel: 0271 3302-202
Fax: 0271 3302400
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Manuela Stahl

Tel: 02761 9445-13
Fax: 02761 944-540
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