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Alexas Fotos / Pexel

Neuordnungen, zusätzliche Inhalte und Teilnovellierungen

Die Verordnungsgeber (Bildungs-, Justiz- und Wirtschaftsministerium) überprüfen, gemeinsam mit den Sozialpartner (Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften) und den Ländern (Kultusminsterkonferenz) kontinuierlich, ob die bestehenden Ausbildungsberufe noch passend sind, ob diese modernisiert werden müssen oder ob nicht sogar ein neuer Beruf eingeführt werden muss. Dabei werden die beteiligten Partner von den IHKn und den anderen Kammern beraten und als Experten herangezogen.

Diese Verfahren können sich teilweise einige Jahre hinziehen, trotzdem werden jährlich modernisierte bzw. neue Verordnungen und Ausbildungspläne veröffenrlicht. Wir halten Sie hier auf dem aktuellen Stand und informieren Sie über die anstehenden und kommenden Änderungen.

Novellierung Industriekaufleute: Update für das Flaggschiff der industriellen Ausbildung

Die inhaltliche Modernisierung des Ausbildungsberufes „Industriekaufmann/-frau“ ist abgeschlossen: Der novellierte Beruf tritt zum 1. August 2024 in Kraft. Einer der vertragsstärksten und wichtigsten kaufmännischen Berufe der Industrie erfährt damit sein ‚Update‘, um die künftigen Kompetenzanforderungen der Wirtschaft und die aktuellen Standards der beruflichen Erstausbildung abzubilden. Zugleich wird Bewährtes fortgeführt – nicht zuletzt die Berufsbezeichnung.
Alle Neuerungen finden Sie in den Basisinformationen im Downloadbereich. 

Neugeordnete oder novellierte Berufe 2022

Die Änderungen treten zum 01.08.2022 in Kraft, dem entsprechend laufen die alten Verordnungen zum 31.07.2022 aus. Für die bestehenden Ausbildungsverhältnisse gelten weiterhin die alten Verordnungen. Die Änderungen betreffen nur die Ausbildungsverhältnisse, die frühestens zum 01.08.2022 beginnen.

Gastgewerbliche Berufe:

Neugeordnete oder novellierte Berufe 2020

Die Änderungen treten zum 01.08.2020 in Kraft, dem entsprechend laufen die alten Verordnungen zum 31.07.2020 aus. Für die bestehenden Ausbildungsverhältnisse gelten weiterhin die alten Verordnungen. Die Änderungen betreffen nur die Ausbildungsverhältnisse, die frühestens zum 01.08.2020 beginnen.

  • Bankkaufleute > inhaltliche Modernisierung / stärkere Berücksichtigung digitaler Geschäftsprozesse / gestreckte Abschlussprüfung
  • Fachinformatiker/in > zwei zusätzliche Fachrichtungen / gestreckte Abschlussprüfung
    • Anwendungsentwicklung
    • Systemintegration
    • *neu* Daten- und Prozessanalyse
    • *neu* Digitale Vernetzung
  • IT-System-Elektroniker/in > inhaltliche Modernisierung / gestreckte Abschlussprüfung
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Ansprechpartner

Dennis Durt

Tel: 0271 3302-220
Fax: 0271 3302400
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Dagmar Gierse

Tel: 0271 3302-203
Fax: 0271 3302400
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Andrea Perugorria

Tel: 0271 3302-202
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Manuela Stahl

Tel: 02761 9445-13
Fax: 02761 944-540
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Sven Weber

Tel: 0271 3302-218
Fax: 0271 3302400
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