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Prüfer werden

Ansprechpartner für kaufmännische und industriell-technische Ausbildungsberufe: 

Dennis Durt
Tel.: 0271  3302 - 220
E-Mail

Ansprechpartnerin für Fortbildungsprüfungen: 

Heike Gottschalk
Tel.: 0271  3302 - 211
E-Mail


Die IHK-Prüfungen in der Aus- und Fortbildung nehmen ehrenamtlich tätige Prüferinnen und Prüfer ab. Sie werden alle fünf Jahre dazu berufen. In der IHK Siegen arbeiten mehr als 1000 Prüferinnen und Prüfer in rund 140 Prüfungsausschüssen.

Die IHK Siegen sucht laufend Fachleute aus Unternehmen, die bereits an der Aus- und Fortbildung junger Menschen beteiligt sind und Spaß daran haben, auch im Prüfungswesen Qualität zu garantieren und den Nachwuchs zu fördern. In einem Prüfungsausschuss mitzuarbeiten, kostet sicher Zeit, aber es lohnt sich – für die Prüfungsteilnehmer, für die Unternehmen und für die Prüferinnen und Prüfer!

Wie wird man Prüferin oder Prüfer?

Auf der Arbeitgeberseite muss nicht unbedingt der Chef selbst im Prüfungsausschuss mitmachen. Es kann auch eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter in geeigneter Position von der Unternehmensleitung beauftragt und der IHK vorgeschlagen werden.

Interessierte Arbeitnehmer, die Gewerkschaftsmitglied sind, können sich an ihre Gewerkschaft wenden. Die Gewerkschaft benennt dann der IHK die Vertreter der Arbeitnehmer.

Lehrkräfte setzen sich mit der jeweiligen Schulleitung in Verbindung. Die IHK beruft diese dann auf Vorschlag der Schulleitung. Bei Fortbildungsprüfungen können sich Dozenten direkt an die IHK wenden.

Sind Sie noch unschlüssig, ob Sie Prüfer werden wollen, können Sie auch in die Ausschussarbeit „hineinschnuppern“, zum Beispiel als Gast (Hospitation) während einer Prüfung.

Sie können sich auch ganz einfach online als Prüfer bewerben. Folgen Sie dafür bitte folgendem Link: Bewerbung als Prüfer-/in

Welche Aufgaben haben Prüferinnen und Prüfer?

Der Prüfungsausschuss ermittelt und bewertet Prüfungsleistungen und  beurteilt verbindlich die Prüfungsergebnisse. Dabei entscheidet der Prüfungsausschuss eigenverantwortlich über Bestehen oder Nichtbestehen. Zu den Aufgaben der Prüfungsausschussmitglieder gehören insbesondere – je nach Beruf – zum Beispiel die Bewertung von schriftlichen Prüfungsarbeiten, Arbeitsproben, Prüfstücken, Präsentationen oder Dokumentationen. Darüber hinaus sind in vielen Berufen mündliche und/oder praktische Prüfungen in unterschiedlichen Ausprägungen durchzuführen und zu bewerten. Gegebenenfalls sind dafür von den Prüfern entsprechende Prüfungsaufgaben vorzubereiten. Die Aufgaben werden dann arbeitsteilig durch die Prüfer geschultert.

Was muss ein Prüfer mitbringen?

Die Prüferinnen und Prüfer der IHK gewährleisten die hohe Qualität der Prüfungen sowie praxisgerechte Prüfungen. Sie sollten insbesondere

  • fundierte fachliche Kompetenz und Erfahrung (zum Beispiel abgeschlossene Berufsausbildung/Studium/Fortbildung/Berufspraxis),
  • menschliche Reife,
  • pädagogisches Gespür,
  • Sach- und Methodenkompetenz,
  • sensibles Eingehen auf erwachsene und berufserfahrene Prüfungsteilnehmer,
  • Urteilsvermögen und
  • Verantwortungsbewusstsein

mitbringen. Sie sollten mindestens halbtags aktiv im Berufsleben stehen, also mindestens 20 Stunden pro Woche arbeiten eine langjährige Erfahrung als Fach- oder Führungskraft ist von Vorteil.

Die Bereitschaft, sich immer auf dem aktuellsten Stand der Entwicklungen in ihrer Branche zu halten, sich auf die jeweiligen Prüfungen vorzubereiten, sowie kooperativ und konstruktiv mit der IHK zusammen zu arbeiten, sind Notwendigkeiten für die verantwortungsvolle Aufgabe der Prüfer/-innen.

Wie viel Zeit beansprucht die Prüfertätigkeit?

So ganz nebenbei geht es leider nicht. In der Regel finden zwei Prüfungen pro Jahr statt. Diese können sich jeweils auch über mehrere Tage erstrecken. Prüferinnen und Prüfer sollten deshalb bereit und in der Lage sein, die Zeit für die aktive Teilnahme an den Prüfungen aufzubringen.

Die meisten Unternehmen wissen um den Wert der Prüfertätigkeit. Aus diesem Grund stellen sie ihre Mitarbeiter auch für die Prüfertätigkeit frei. Fragen Sie Ihren Arbeitgeber.

Nicht immer ist es erforderlich, dass alle Mitglieder eines Prüfungsausschusses anwesend sein müssen; meistens kann mit dem Vorsitzenden abgesprochen werden, welcher Prüfer an welchen Tagen teilnehmen soll. Prüf- und Beschlussfähigkeit müssen aber jederzeit gewährleistet sein. Je mehr Prüferinnen und Prüfer mitmachen, desto geringer wird die Beanspruchung des Einzelnen.

Wie werden Prüfer auf die Aufgabe vorbereitet?

Neue Prüferinnen und Prüfer werden von den erfahrenen Mitgliedern des Prüfungsausschusses „sanft“ in die Prüfungswirklichkeit eingearbeitet. Vor einer Berufung durch die IHK kann eine unverbindliche gastweise Teilnahme an einer mündlichen Prüfung ermöglicht werden. Als Hospitant lernen Sie Ihre neuen Aufgaben in der Praxis kennen. Sie blicken Kollegen über die Schulter und profitieren von deren Erfahrung. 

Warum lohnt sich die Arbeit als Prüfer?

Ohne ehrenamtliche Prüferinnen und Prüfer wäre es der IHK Siegen unmöglich, fast 5.000 Prüfungen im Jahr durchzuführen. Die Prüfertätigkeit ist eine reizvolle Aufgabe, von der auch die Prüfer selbst profitieren.

Denn Prüfer

  • übernehmen gesellschaftliche Verantwortung,
  • sammeln Erfahrungen, die für die Ausbildung im eigenen Unternehmen nützlich sind,
  • erhalten gesellschaftliche Wertschätzung durch die Mitwirkung im Ehrenamt,
  • bilden Netzwerke und ermöglichen Austauschmöglichkeiten mit anderen Ausbildern,
  • erhalten aktuelle Informationen zu allen Neuerungen im Berufsbild/Weiterbildungsprofil,
  • sind eingebunden in die aktuelle Fachentwicklung,
  • nehmen Einfluss auf Prüfungsabläufe und -inhalte,
  • erhalten Informationen zum Prüfungsablauf und zu Prüfungskriterien,
  • bilden ihre Fach-, Sozial- und Methodenkompetenz aus und
  • stützen die duale Ausbildung insgesamt – auch als Qualitätsmerkmal des Wirtschaftsstandorts.

Aber auch Unternehmen profitieren von der Prüfertätigkeit ihrer Mitarbeiter. Sie

  • stärken die regionale Wirtschaft,
  • sorgen für ein wirtschafts- und betriebsnahes Prüfungswesen,
  • unterstützen die Selbstverwaltung der Wirtschaft, indem sie den Nachwuchs prüfen,
  • ermöglichen die Einflussnahme auf die Gestaltung der Prüfungen durch die Unternehmen,
  • erhalten kostenlose Schulungen über neue Ausbildungsinhalte und Prüfungsabläufe für die Prüfer und
  • sind die besseren und motivierteren Ausbilder und Praktiker.

Warum sollte ich meinen Mitarbeiter für die Arbeit in einem Prüfungsausschuss freistellen? 

Zwar ist die Prüfertätigkeit eine ehrenamtliche Tätigkeit, doch ergeben sich aus einer Freistellung Ihres Mitarbeiters auch positive Aspekte für Sie als Arbeitgeber. Ihre Ausbilder sammeln zum Beispiel wertvolle Erfahrungen für die Ausbildung im eigenen Unternehmen. Sie kennen den Prüfungsablauf und Bewertungskriterien und gewinnen Einblicke in aktuelle Fachentwicklungen. Auch Sozial- und Methodenkompetenzen lassen sich durch das Ehrenamt ausbauen.

Das Prüfen bietet Mitarbeitern aber auch die Chance, Verantwortung zu übernehmen und eigenverantwortlich zu handeln. Eigenschaften, die dem Mitarbeiter und dem Unternehmen auch im Berufsalltag weiter helfen. Durch die Tätigkeit stehen sie im fachlichen und persönlichen Austausch mit Unternehmen aus der eigenen Branche.

Ein rechtlicher Anspruch auf Freistellung von der Arbeit existiert nicht. Letztlich stützen Sie die duale Ausbildung insgesamt und ermöglichen so ein wirtschafts- und betriebsnahes Prüfungswesen. Die Alternative zum ehrenamtlichen Prüfungswesen wäre der Aufbau eines staatlichen Prüfungswesens oder spezieller Zertifizierungseinrichtungen. Beides müsste letztendlich von den ausbildenden Unternehmen bezahlt werden. Das wäre teurer und weniger praxisnah. Gleichzeitig wären Abschlüsse sehr schwer vergleichbar.

Was erhalten Prüfer für ihre Arbeit?

Da die Prüfertätigkeit ein Ehrenamt ist, erhalten Prüferinnen und Prüfer eine Aufwandsentschädigung. Hierunter fallen zum Beispiel der Zeitaufwand für die Abnahme und Bewertung von Prüfungen sowie die Fahrtkosten zum Prüfungsort.  Dadurch ist die IHK in der Lage, die Kosten für das Prüfungswesen im Interesse der Mitgliedsunternehmen niedrig zu halten.
Die meisten Unternehmen wissen um den Wert der Prüfertätigkeit. Aus diesem Grund stellen sie ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch für die Prüfertätigkeit frei.

Die Entschädigung für Zeitversäumnis ist in der Regel gemäß § 3 Nr. 26 Satz 1 / § 3 Nr. 26 a Satz 1 Einkommensteuergesetz (EStG) in der jeweils gültigen Fassung bis zu einer Höhe von 3.000 Euro / 840 Euro pro Jahr steuerfrei. Wird der steuerfreie Betrag überschritten, wird empfohlen, steuerrechtlichen Rat einzuholen. Auch bei Nichtüberschreiten des Betrages empfehlen wir die Angabe in der Steuererklärung. Die Fahrtkosten sind gemäß § 3 Nr. 13 EStG in der jeweils gültigen Fassung steuerfrei.

Wo finden Prüfer das IHK-Prüfer-Portal?

Prüfer können sich im Online-Portal über ihre Prüfertätigkeit informieren, Projektanträge bearbeiten, die Prüfentschädigung beantragen und sich online zu Prüferseminaren anmelden.

Login für Prüfer (Ausbildung)

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Ansprechpartner

Dennis Durt

Tel: 0271 3302-220
Fax: 0271 3302400
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Heike Gottschalk

Tel: 0271 3302-211
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